Wie jedes Jahr habe ich Ihre Artikel zum Thema ausländische Quellensteuern mit Interesse gelesen. Es wäre aber schön, wenn Informationen über ein paar andere Länder hinzugefügt werden könnten - etwa Südkorea. Mir werden jedes Jahr 22 Prozent bei der Dividende von Samsung Electronics (WKN: 881 823) abgezogen, aber nur 15 Prozent angerechnet.

Börse ONLINE: So läuft es leider. Die übrigen sieben Prozentpunkte muss man sich innerhalb von fünf Jahren nach der Dividendenzahlung in Südkorea erstatten lassen. Das Erstattungsformular finden Sie auf der Website der koreanischen Steuerverwaltung (https://www.nts.go.kr) in der Kopfzeile unter "Resources/Forms". Dort bitte nach dem Erstattungsformular "Application for Non-Taxation & Tax Exemption on Korean source income under the Tax Treaty" suchen. Das Formular ist in englischer Sprache abgefasst und muss in dreifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Im unteren Abschnitt ist die notwendige Wohnsitzbestätigung des deutschen Finanzamtes angebracht. Man füllt die drei Formulare aus und schickt sie an sein zuständiges Finanzamt, um sich die Ansässigkeit in der Bundesrepublik bestätigen zu lassen. Eine Ausfertigung behalten die deutschen Beamten gleich ein, zwei gehen an den Steuerzahler zurück. Achten Sie darauf, dass ihre Bestätigung mit einem Dienstsiegel gestempelt ist. Ein Exemplar behält man selbst, während das Original mit dem Dienstsiegel zusammen mit den Belegen der Depotbank über Dividendengutschrift und Steuereinbehalt an das jeweilige Finanzamt geht, das für die Firma, deren Dividende ausgezahlt und besteuert wurde, zuständig ist. Im Fall der beiden Techgiganten LG und Samsung ist dies das Seoul Regional Tax Office (86, Jong-ro 5-gil, Jongno-gu, Seoul). MS