Ich habe ein kleines Kosmetikstudio, das wegen Corona geschlossen ist, und möchte November- und Dezemberhilfe beantragen. Kann ich dies selbst tun und was muss ich dabei beachten?

Euro am Sonntag: Ob Sie die Hilfen selbst beantragen können, hängt von drei Prämissen ab. Die erste: Sie müssen soloselbstständig sein, dürfen zum 29. Februar 2020 also keinen Vollzeitmitarbeiter beschäftigt haben. Die zweite: Sie haben weder Überbrückungshilfe I noch II bekommen. Denn gab es bereits Anträge über einen "prüfenden Dritten", müssen auch alle weiteren Anträge so gestellt werden. Die dritte Voraussetzung ist die Höhe der zu erwartenden Förderung. Ein Direktantrag wird nur bearbeitet, wenn Ihnen höchstens 5.000 Euro zustehen.

Rechnen Sie daher alles vorab durch. Grundlage ist der Monatsumsatz des Vorjahres oder wahlweise das durchschnittliche Monatseinkommen des Jahres 2019. Hiervon erhalten Sie je nach Höhe des Umsatzrückgangs bis zu 75 Prozent. Aber Achtung: Berechnet wird der Zuschuss für jeden Lockdown-Tag, im November sind das 29, im Dezember 31 Tage - und jeder Monat muss einzeln beantragt werden. Den Link hierfür finden Sie unter https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe- unternehmen.de.

Wichtig: Suchen Sie sich im Vorfeld alle wichtigen Unterlagen zusammen. Sie benötigen nicht nur Ihren Elster.de-Login und den Nachweis, in welcher Form Sie vom Lockdown betroffen sind, sondern beispielsweise auch Ihre Steuernummern, Umsatzsteueranmeldungen und Ähnliches. Die Sache ist also recht aufwendig, und Sie sollten sich in jedem Fall Zeit dafür nehmen. Denn anders als Anträge vom Steuerberater, der dann Ende 2021 eine Schlussabrechnung erstellt, können Direktanträge weder nachträglich geändert noch zurückgezogen werden.

Immerhin: Rechnet das System aus, dass Ihnen über 5.000 Euro zustehen, werden Sie benachrichtigt. Dann können Sie die Prozedur über einen prüfenden Dritten wiederholen.