Die Entscheidung fällt vor dem Hintergrund wieder leicht gestiegener neuer Corona-Fälle. Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete 18.633 Positiv-Tests innerhalb von 24 Stunden - mehr als am Mittwoch vergangener Woche. Die Zahl der neuen Todesfälle stieg mit 401 auf den bisher höchsten Wert an einem Tag in der Corona-Krise. Bund und Länder haben seit Sonntag schrittweise Vorschläge für ein neues Paket ausgearbeitet, mit dem die Zahl der Neuinfektionen wieder unter die Schwelle von 50 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gedrückt werden soll. Diese sogenannte Sieben-Tages-Inzidenz lag laut RKI am Mittwoch bei 139,6. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) forderte daher eine genauere Strategie für Corona-Hotspots.

Als unstrittig gilt zwischen Bund und Ländern, dass Gastronomie, Freizeit- und Kultureinrichtungen bis zum 20. Dezember geschlossen bleiben müssen und dafür wie im November Entschädigungen für Umsatzausfälle erhalten, die der Bund zahlt. In Regionen, in denen die Infektionszahlen unter die Schwelle von 50 sinken, soll es möglich sein, auch vor dem 20. Dezember wieder Einrichtungen zu öffnen. In dem Entwurf von Bund und Ländern wird aber betont, man müsse damit rechnen, dass es erhebliche Einschränkungen bei Gastronomie und Hotels auch im Januar geben werde.

AUFLAGEN FÜR HANDEL NOCH OFFEN


Strittig ist, ob sich der Bund mit seiner Forderung durchsetzt, dass es im Dezember eine Begrenzung von einem Kunden pro 25 Quadratmeter (qm) in Geschäften geben soll. Damit soll eine Überfüllung im Weihnachtsgeschäft vermieden werden. Eine ähnliche Regelung gab es bereits im Frühjahr während der ersten Corona-Welle. Etliche Ministerpräsidenten sahen diesen Punkt in ihrer Endabstimmung am Mittwochmorgen kritisch.

Bei ihrem Vorgespräch verständigten sich die Länderchefs darauf, zusätzliche Auflagen für den Einzelhandel vor allem auf Infektions-Hotspots zu begrenzen. Um Überfüllungen gerade im Weihnachtsgeschäft zu vermeiden, soll sich dort in Läden höchsten eine Person auf 10 qm aufhalten dürfen, wenn der Laden bis zu 800 qm Verkaufsfläche hat. Bei größeren Geschäften soll sich nur noch eine Person auf 20 qm aufhalten dürfen.

Der Handelsverband HDE sprach sich gegen solche Auflagen aus. Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) forderte eine vorübergehende Aufhebung des Verbots der Sonn- und Feiertagsarbeit. Eine zeitliche Entzerrung des Einkaufens und des Arbeitens im Handel helfe, "Abstand zu wahren, gebotene Hygiene einzuhalten und Arbeit sowie Versorgung zu sichern".

Debatten gibt es zwischen Bund und Ländern auch noch über die Kontaktregeln. Diese sollen laut Entwurf auf eine Obergrenze von zwei Hausständen und fünf Personen reduziert werden. Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar sollen "Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Personen bis maximal zehn Personen insgesamt" erlaubt sein. Kinder bis 14 Jahre sind in beiden Fällen ausgenommen. Bei Erkältungssymptomen vor Weihnachten soll darüber hinaus eine großzügigere Testmöglichkeit geboten werden.

Ein generelles Böllerverbot soll es nach Ansicht der Ministerpräsidenten und des Bundes nicht geben, dafür aber keine öffentlichen Feuerwerke, um Massenansammlungen in der Silvesternacht zu vermeiden. Um die Gefahr von Infektionen in Verkehrsmitteln zu verringern, soll die Deutsche Bahn ihr tägliches Platzangebot deutlich ausweiten und im Winter nur noch Fensterplätze reservieren.

BUND ZAHLT WEITER


Der Bund sagt nach dem Papier zu, dass er weiter für die angeordneten Schließungen von Gastronomie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen zahlt. Die Hilfe für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen soll im Dezember "auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst" werden. Für November rechnet der Bund mit bis zu 15 Milliarden Euro an Kosten für die Entschädigung des Verdienstausfalls.

Da der Dezember der umsatzstärkste Monate für viele Gastronomen ist, wird in Regierungskreisen mit einem höheren Betrag von 15 bis 20 Milliarden Euro gerechnet. In die entsprechenden Förderprogramme sollten zudem ausdrücklich auch Schausteller und Marktkaufleute einbezogen werden. CDU/CSU-Fraktionschef Brinkhaus forderte, dass die Länder sich an den Kosten für Schließungen beteiligen müssten, wenn es Verdienstausfälle auch noch im Januar geben sollte.

Strittig ist auch noch, wie genau die Auflagen für Schulen aussehen sollen. Dabei geht es vor allem um die Frage, für wen ein sogenannter hybrider Unterricht, also abwechselnd in der Schule und zu Hause, gelten soll. Die Länder wollen den Ferienbeginn zudem auf den 19. Dezember vorverlegen. Der Einsatz von Schnelltests soll in Schulen dafür sorgen, dass Schüler eine Quarantäne bereits nach fünf Tagen beenden können.

Generell soll die Quarantänezeit von Kontakten ab 1. Dezember von 14 auf zehn Tage verkürzt werden. Besonders gefährdete Gruppen soll der Bund ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung mit insgesamt 15 FFP2-Masken ausstatten. Im Rahmen der Teststrategie werden je Pflegebedürftigem ab 1. Dezember 30 Schnelltests pro Monat vorgesehen.

rtr