Internetgeschäftsmodelle sind spannend. Nicht alle springen einem jedoch direkt ins Auge. Unter dem Radarschirm der Investoren fliegt etwa die MyHammer Holding. Das Unternehmen ist Alleinaktionär der gleichnamigen Plattform MyHammer, die in den deutschsprachigen Ländern und Großbritannien aktiv ist.

Privatpersonen und Firmen können Aufträge einstellen und erhalten Angebote von Handwerkern. An MyHammer sind laut Unternehmen mehr als 19 000 Handwerker angeschlossen. Sie zahlen eine monatliche Gebühr, von der die Plattform lebt. Und das nicht schlecht: In den ersten neun Monaten 2018 steigerte die Firma die Erlöse um 19 Prozent. Der Ertrag verbesserte sich überproportional um mehr als 500 Prozent auf über 1,2 Millionen Euro.

Bereits seit 1999 ist das Unternehmen börsennotiert, allerdings unter dem Namen Endemann Internet und später unter Abacho. 2005 wurde das Tochterunternehmen MyHammer gegründet. Seit 2010 fokussiert sich die Gesellschaft auf das Handwerk. Im Oktober 2016 ist der US-Konzern InterActiveCorp (IAC) über seine Tochter Homeadvisor eingestiegen. Und unterbreitete wenig später ein Übernahmeangebot zu 6,50 Euro. Heute hält die IAC-Tochter 80,22 Prozent der Anteile.

Ertragspotenzial wird unterschätzt



Wie die Kursentwicklung zeigt, hat das Übernahmeangebot einen Boden unter die Aktie gelegt. Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass bei tieferen Kursen der Großaktionär die Aktien aufsammelt. Anleger können deswegen mit reduziertem Risiko auf höhere Kurse spekulieren. Dabei gibt es zwei Katalysatoren: Wachstum und Übernahme. Möglicherweise unterschätzen Anleger die Möglichkeiten des Unternehmens. Im Moment ist MyHammer dabei, das Handwerker-Netzwerk auszubauen. Dabei wurde die Gewinnschwelle schon durchbrochen. Das sollte sich fortsetzen. Zudem kratzt MyHammer erst an der Oberfläche seiner Verdienstmöglichkeiten. Aktuell baut der Online-Vermittler das System um, sodass eine größere Erfolgskomponente zum Tragen kommt. Zudem generiert die Plattform erst in geringem Umfang Zusatzerträge. Das ist ausbaufähig. Jeder zusätzliche Euro landet nahezu ungebremst als Betriebsergebnis in der Ertragsrechnung.

Der Großaktionär wird nicht tatenlos zusehen, wenn das Unternehmen seine Leistung zweistellig steigert. Im Moment könnte er mit dem Anteil von 80 Prozent einen Gewinnabführungsvertrag durchsetzen. Das hätte aber wenig Sinn, weil dadurch das Wachstum gebremst würde. Wahrscheinlicher wäre ein erneutes Angebot. Selbst wenn dann für den Streubesitz deutlich zweistellige Kurse geboten werden, wäre die absolute Belastung überschaubar.