Als die Verschuldung ein bedrohliches Ausmaß angenommen hatte und nicht mehr durch das operative Geschäft refinanziert werden konnte, warnte BÖRSE ONLINE Anleger vor gut einem Jahr in Ausgabe 36/2019 an dieser Stelle. Den Aktionären drohe im besten Fall eine erhebliche Verwässerung. Am 22. Juni 2020 trat der schlechteste Fall ein. Neben den strukturellen Problemen kam auch noch die Absatzschwäche bei der für Nanogate wichtigen Automobilindustrie hinzu. Das Unternehmen musste Insolvenz anmelden und führt nun ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung durch. Dabei wird immer klarer, dass für die Aktionäre nicht viel übrig bleiben wird. Nanogate braucht einen Investor, der Geld mitbringt. Der will aber keine Altlasten. Das heißt: Auch die Gläubiger werden auf einen Teil ihrer Kredite verzichten müssen. Dabei sind wohl zwei Modelle möglich. Einmal kaufen Investoren das operative Geschäft aus der Gruppe heraus. Das Geld wird dazu verwendet, um die Gläubiger zumindest teilweise zu befriedigen. Für die Aktionäre bleibt dabei nur ein Anteil an einem leeren Börsenmantel. Bei Variante 2 läuft es auf eine komplette Nullnummer raus. Hier wird die Transaktion über einen massiven Kapitalschnitt abgewickelt, der die Aktionäre auf null verwässert. Der Investor zeichnet dann eine Kapitalerhöhung oder kauft die Schulden der Gläubiger und wandelt sie teilweise in Eigenkapital.