Nächsten Monat ist es so weit: Ab dem 10. August darf kein Broker mehr hierzulande Privatanlegern CFDs (Contracts for Difference) mit Nachschusspflicht anbieten. Dies hat jüngst die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beschlossen. Für Anleger eine gute Nachricht, da die neue Regelung eine klare Maßnahme zur Begrenzung potenzieller Verluste darstellt. Konkret bedeutet dies, dass Anleger nicht mehr Geld verlieren können, als sie im CFD-Handel einsetzen.

Mit CFDs - zu Deutsch: Differenzkontrakten - können Anleger überproportional von der Kursentwicklung verschiedener Basiswerte wie Aktien, Indizes, Währungen oder Rohstoffen profitieren. Erfüllt sich die Markterwartung des CFD-Traders jedoch nicht, kann es gleichermaßen zu hohen Verlusten kommen. In der Regel schließen CFD-Broker die Handelskonten ihrer Anleger automatisch, wenn das dort hinterlegte Kapital aufgebraucht ist, um eine Nachschusspflicht für den Anleger zu verhindern. Bei besonders heftigen Kurseinbrüchen kann es jedoch sein, dass dieser Sicherheitsmechanismus nicht mehr greifen kann. Mit der Abschaffung der Nachschusspflicht kommt dem Risikomanagement der CFD-Broker eine noch wichtigere Rolle zu. Denn im Fall eines negativen Saldos von Handelskonten ist nun der Broker für dessen Ausgleich zuständig. In diesem Zusammenhang ist auch eine vollautomatisierte Plattform für die Orderabwicklung von Vorteil. So können Positionen rechtzeitig ausgestoppt werden, bevor das Konto überhaupt in die roten Zahlen geraten kann.

Mit Blick auf die Sicherheit der Anlegergelder bei CFDs ist die Nachschusspflicht zwar ein wichtiges Thema, aber bei Weitem nicht das Einzige. Schließlich unterscheiden sich nicht nur die Handelskonditionen von Anbieter zu Anbieter, sondern auch die Sicherheitsvorkehrungen für Anleger variieren. Daher lohnt es sich, vor der Eröffnung eines Handelskontos den jeweiligen CFD-Anbieter und dessen allgemeine Geschäftsbedingungen genauer zu prüfen. Schließlich sind Differenzkontrakte rechtlich gesehen eine Vereinbarung zwischen dem Anleger (Kunden) und seinem CFD-Anbieter (Broker).

Von entscheidender Bedeutung ist die Frage, wie das Geld der Anleger im Insolvenzfall des Brokers geschützt ist. Deutsche CFD-Anbieter mit Sitz in Deutschland unterliegen - falls reguliert - der Aufsicht der Bafin. Bei CFD-Brokern, die ihren Hauptsitz in Großbritannien haben, erfolgt in diesem Fall die Regulierung vor Ort über die staatliche Financial Conduct Authority (FCA). Sie verpflichtet die Broker zur Erfüllung von strengen finanziellen Standards wie etwa zum Nachweis einer angemessenen Eigenkapitalausstattung.

Von der FCA regulierte Broker müssen auch deren Anforderungen hinsichtlich der Aufbewahrung von Kundengeldern entsprechen. Dies bedeutet, dass sämtliche Einlagen der Anleger in einem separaten Konto getrennt von den Firmengeldern aufbewahrt werden müssen. Die separate Aufbewahrung von Anlegergeldern schützt diese auch im Insolvenzfall des Brokers vor dem Zugriff etwaiger Gläubiger.

Zudem sollten sich Anleger informieren, ob ihr Kapital über eine Einlagensicherung abgesichert ist, falls der Broker nicht in der Lage sein sollte, den Zahlungsanforderungen gegenüber seinen Anlegern nachzukommen. Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland greift beispielsweise bis zu einer Summe von 100 000 Euro pro Anleger. In Großbritannien sind Anlegergelder über die auf EU-Gesetzgebung basierende Einlagensicherungseinrichtung, das Financial Service Compensation Scheme (FSCS), bis zu einer Summe von 50 000 britischen Pfund pro Anleger abgesichert. Wer ein Handelskonto eröffnen möchte, sollte sich daher vorab informieren, welche Sicherheitsvorkehrungen der jeweilige Broker im Einzelnen zu bieten hat.

Alex Pusco: Der Geschäftsführer von ActivTrades gründete den Forex- und CFD-Broker im Jahr 2001. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in London. Der Broker ist Mitglied des britischen Einlagensicherungsfonds Financial Service Compensation Scheme (FSCS) und bietet Anlegern eine kostenlose Zusatzabsicherung bis zu 500 000 Pfund pro Anleger. Eine Nachschusspflicht für die Kunden wurde 2013 abgeschafft.