Am Sonntag diskutierte Anne Will in ihrer Sendung die durchaus interessante Frage: "Die Ampel im Aufbruch - ist Rot-Grün-Gelb finanzierbar?" Leider bemühte sich niemand um eine Antwort.

Seit einer guten Woche wird in den Medien wieder mächtig in Sachen Cum-Ex mit den Flügeln geschlagen. Aberwitzige Milliardenbeträge hätten Bösewichte hinterzogen, heißt es. Wie die Aktivisten von Correctiv selbst einräumen, beschreiben sie nun aber nicht mehr die fragwürdige Praxis der Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer - wie sie bei Cum-Ex wohl typisch war -, sondern sogenannte Cum-Cum-Geschäfte. Bei ihnen verkauft ein steuerlich diskriminierter Ausländer seine Aktien vor dem Dividendentermin an einen Inländer, der sich die Kapitalertragsteuer erstatten oder anrechnen lassen kann, und kauft sie zeitgleich per Termin mit Dividendenabschlag zurück. Der Preis wird um einen Teil der Rückerstattung bereinigt, die man sich sozusagen teilt. Da bei diesem Geschäft die vom Dividendenschuldner abgeführte Kapitalertragsteuer nur einmal erstattet wird, stellt sich der Fiskus so, als ob alle Aktien deutscher Unternehmen von in Deutschland Steuerpflichtigen gehalten würden. Seit 2016 verlangt der Gesetzgeber als Voraussetzung der Steuererstattung zudem eine Haltefrist von 45 Tagen um den Zahltag herum. Cum-Cum könnte man also als Diskriminierungsarbitrage bezeichnen, mit klandestinen Tricksereien hat es nichts zu tun. Es handelt sich also nicht um ein steuerrechtliches, sondern ein steuerpolitisches Thema.

Am vergangenen Freitag hat die Staatsanwaltschaft in New York erneut eine Klageschrift gegen Google eingereicht. Den Anklägern geht es um die Preissetzungsmacht des Suchmaschinenbetreibers im Onlinewerbemarkt, in dem sich Google bis zu 42 Prozent abzwackt. Dies sei ein ungebührliches Ausnutzen von Marktmacht. Das Kartellrecht entpuppt sich damit einmal mehr als größter Druckpunkt der Techgiganten.