"Ich hoffe, dass die betriebliche Altersvorsorge stärker in Fahrt kommt. Das hilft der Altersversicherung in Deutschland", sagte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach von einem "großen Entlastungspaket", denn die zudem beschlossene Änderung bei den Betriebsrenten werde ab 2020 ebenfalls ein Volumen von 1,2 Milliarden Euro haben.

Damit setzt die Koalition eine Absprache aus dem Kompromiss zur Einführung der Grundrente 2021 um, die auch eine Entlastung der Bezieher von Betriebsrenten bei den Krankenkassenbeiträgen vorsieht. Für Betriebsrenten oder auch Kapitalleistungen der betrieblichen Vorsorge wird vom kommenden Jahr an ein Freibetrag von 159,25 Euro monatlich eingeführt, für den keine Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anfallen. Das soll auch für Einmalzahlungen aus Direktversicherungen gelten. Die Mindereinnahmen müssen die Krankenkassen zahlen. Bisher müssen Betriebsrentner auf ihre Versorgungsbezüge den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag entrichten, sobald sie die bisherige Freigrenze überschreiten. Diese Doppelverbeitragung wird als Hindernis für die Attraktivität betrieblicher Altersvorsorge gesehen.

Die Absenkung des Beitrages in der Arbeitslosenversicherung bringt die Bundesagentur für Arbeit bei der Haushaltsplanung in die roten Zahlen. Ihre Ausgaben könnten im kommenden Jahr die Einnahmen übersteigen. Ohne Beitragssenkung ging die Behörde bisher für 2020 von einem Überschuss von 0,1 Milliarden Euro aus. Die nun von der Beitragssenkung aufgerissene Lücke muss sie aus ihren hohen Rücklagen schließen: Ende 2020 hat sie voraussichtlich 26,1 Milliarden Euro auf der hohen Kante.

rtr