Klaus Elbert geht schon im Erwerbsleben seinem Hobby nach, dem Genuss von Wein. In seinem Weinladen bietet er nur an, was seinen Gaumen überzeugt und es in kaum einem anderen Münchner Laden gibt. Seine Ware findet er vor allem auf Streifzügen durch kleine Weingüter, meist seit Generationen im Familienbesitz, aber offen für kreative Experimente. Trotz seiner Freude an der Arbeit will der 58-Jährige bald damit aufhören: frühestens in zwei, spätestens in fünf Jahren.

Unternehmer und Geschäftsleute wie er müssen ihren Ruhestand selbst finanzieren, etwa durch Kapitalanlagen, Versicherungen und Immobilien. Der gelernte Bankkaufmann begann schon vor Jahrzehnten mit seiner Altersvorsorge. Seine Wohnung, die er sich aus Aktiengewinnen und einem Kredit finanzierte, wird er 2019 abbezahlt haben.

Ab 2020 ist seine Kapital-Lebensversicherung abrufbar: "Ich habe noch einen alten Vertrag mit vier Prozent Garantiezins und komplett steuerfreier Auszahlung." Hintergrund: Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, genießen Bestandsschutz. Bei Vertragsabschluss nach 2005 ist nur die Hälfte des Ertrags steuerpflichtig, sofern der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang lief und nach dem 60. Geburtstag die gesamte Leistung auf einmal ausgezahlt wird; bei Vertragsabschluss ab 2012 nach dem 62. Lebensjahr.

Riester-Rente



Auch Selbstständige und Freiberufler können riestern. Sie haben meist zwar keinen Anspruch auf staatliche Zulagen, wohl aber auf die steuerliche Förderung: Beiträge zu Riester-Verträgen sind in der Ansparphase einkommensteuerfrei. Beruht die Auszahlung auf ungeförderten Beiträgen, wird nur der Wertzuwachs besteuert. Lief der Vertrag mindestens zwölf Jahre lang und erfolgt die erste Auszahlung nach dem 62. Geburtstag, sind 50 Prozent des Wertzuwachses steuerfrei. Für die anderen 50 Prozent gilt der persönliche Steuersatz, der im Alter meist niedriger ist als während des Erwerbslebens. Achtung: Bei freiwillig gesetzlich Versicherten können in bestimmten Fällen auch auf ungeförderte Riester-Renten Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden.

Sind Selbstständige mit einem förderberechtigten Partner verheiratet, der riestert, können sie über ihn einen "Huckepack-Vertrag" abschließen. Zahlen der pflichtversicherte Partner mindestens vier Prozent seines Bruttovorjahreseinkommens und der Selbstständige den Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr auf ihre jeweiligen Verträge ein, erhalten beide Zulagen in voller Höhe. Tipp: Selbstständige, die gesetzlich pflichtversichert sind, erhalten wie alle anderen unmittelbar Förderberechtigten staatliche Zulagen und Steuervorteile.

Rürup-Rente



Mit dieser Vorsorgeart in Form privater Rentenversicherungen, auch Basis-Rente genannt, können sich Selbstständige steuerlich gefördert fürs Alter absichern. Jedoch ist der Steuerabzug als Altersvorsorgeaufwendung an bestimmte Regeln gebunden: Die Leistung aus einem Rürup-Vertrag gibt es nur als lebenslange Rente, die erst nach dem 62. Geburtstag fließen darf (bei Vertragsabschluss vor dem Jahr 2012: nach dem 60. Geburtstag). Rürup-Renten dürfen zudem weder vererbt, noch übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.

Unter diesen Voraussetzungen darf ein bis 2025 stufenweise ansteigender Anteil der gezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. 2018 sind das 86 Prozent der gezahlten Beiträge bis zu einer Obergrenze von 23 712 Euro bei Ledigen, respektive 44 424 Euro bei gemeinsam veranlagten (Ehe-)Paaren. 2019 sind dann 88 Prozent steuerlich absetzbar. Jedoch wird im Gegenzug bis 2040 ein immer größerer Anteil der Auszahlungen im Alter besteuert. Dadurch kann es zu Doppelbesteuerungen kommen. Nächster Minuspunkt: Auch die Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken fallen unter die Höchstgrenze für Altersvorsorgeaufwendungen. Das begrenzt die steuerliche Attraktivität der Rürup-Rente.

Steuerlich begünstigte Produkte dürfen zwar mit einer Zusatzversicherung zur Berufsunfähigkeit, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenenabsicherung ergänzt werden, dies drückt aber deren Rendite. Während der Ansparphase ist das Kapital grundsätzlich pfändungssicher, Gläubiger haben jedoch im Alter Zugriff auf die daraus fließenden Renten.

Gesetzliche Rente



Elbert schloss weder Riester- noch Rürup-Verträge ab: "Keine private Rentenversicherung bietet eine solch umfassende Leistung wie die gesetzliche Rentenversicherung. Darum bin ich dort freiwillig versichert." Die gesetzliche Rente leistet auch bei Rehabilitation, Erwerbsminderung und für Hinterbliebene.

Geschäftsleute, Unternehmer und andere Selbstständige haben zwei Wege, Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung zu werden: Sie stellen entweder binnen der ersten fünf Jahre ihrer Selbstständigkeit einen Antrag auf Pflichtmitgliedschaft. Oder sie versichern sich freiwillig gesetzlich. Leistungen und Regeln sind grundsätzlich gleich. Doch bei einer freiwilligen Mitgliedschaft sind Beitragshöhen und Versicherungsdauer flexibler handhabbar. Elbert wählte die freiwillige Variante und bestimmt daher Anzahl und Höhe seiner Beiträge selbst: flexibel zwischen Mindest- und Höchstbeitrag. Der Höchstbeitrag errechnet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze und dem aktuellen Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (derzeit: 18,6 Prozent). Damit liegt der Höchstbetrag 2019 im Westen bei 1246,20 Euro monatlich und im Osten bei 1143,90 Euro. Der Mindestbeitrag wird hingegen aus dem aktuellen Beitragssatz bezogen auf 450 Euro ermittelt. Das sind 83,70 Euro im Monat. "Bereits mit dem Mindestbeitrag sichere ich mir den gesamten Leistungskatalog", betont Geschäftsmann Elbert.

Aus dem Mindestbeitrag folgt jedoch nur eine Mini-Rente. Das gleicht Elberts private Vorsorge aus. Die ersten Jahre seines Ruhestands will er über die Auszahlung seiner Lebensversicherung finanzieren. Die Folge: Obwohl er vorzeitig in Ruhestand geht, wird er seine gesetzliche Rente erst einige Zeit nach der Regelaltersgrenze beantragen und für jeden Monat, den er später in Rente geht, Zuschläge von 0,5 Prozent erhalten. "Sechs Prozent Rendite im Jahr - wo gibt es das heute noch?", fragt der gelernte Bankkaufmann herausfordernd.

Übrigens: Bestimmte Gruppen Selbstständiger sind von vornherein pflichtversichert. Etwa selbstständige Pflegekräfte und Hebammen. Künstler und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse pflichtversichert. Diese trägt den Arbeitgeberanteil ihrer Beiträge. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, die zum Beispiel Landwirte und ihre mitarbeitenden Angehörigen absichert, bietet ähnlich umfassende Leistungen wie die gesetzliche Rentenversicherung.

Berufsständische Versorgung



Kammerberufe wie Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer können auf Antrag in eines der 90 Versorgungswerke in Deutschland wechseln. Vorteil laut deren Arbeitsgemeinschaft ABV: Die Leistungen fallen in der Regel höher aus als in der gesetzlichen Rentenversicherung. So liegen Witwen- und Witwerrenten noch bei 60 Prozent der Versichertenrente.

Nachteil: Die Leistungen sind meist nicht so umfassend wie in der gesetzlichen Rentenversicherung. So gibt es keine Altersrenten für (besonders) langjährig Versicherte und keine für Schwerbehinderte. Begründung: Die Werke sind vollständig eigenfinanziert und erhalten keine Steuermittel, etwa für versicherungsfremde Leistungen. Alle Versorgungswerke bieten aber die Möglichkeit, mit Abschlägen früher in Rente zu gehen. Die Höhe der Abschläge berechnet jedes Versorgungswerk selbstständig. Ziel ist immer die Gleichbehandlung der Mitglieder. Wer früher Rente bezieht, soll nicht besser gestellt werden als Mitglieder, die bis zur regulären Altersgrenze arbeiten.

Änderungen in der gesetzlichen Versicherung vollziehen die Versorgungswerke meist zeitlich verzögert nach, dann oft entschiedener. So heben alle die Grenze für den frühestmöglichen Bezug von Altersruhegeld von 65 auf 67 Jahre an, dies kann schon vor dem Geburtsjahrgang 1964 erreicht werden.

Alle Versorgungswerke bieten ein vorgezogenes Ruhegeld an. Auch dafür steigt die Altersgrenze, meist von 60 auf 62 Jahre. Der Eintritt in den Ruhestand kann oft bis zu fünf Jahre vor oder nach der Regelaltersgrenze erfolgen. Einige Versorgungswerke bieten bereits Teilrente an: Das vorgezogene, reguläre oder hinausgeschobene Altersruhegeld kann häufig gestaffelt zu 30, 50 oder 70 Prozent bezogen werden. Mitglieder der Versorgungswerke können auch in Eigenregie früher aufhören zu arbeiten, weiter freiwillig bis zur Regelaltersgrenze Beiträge einzahlen und erst dann Rente beantragen. Erkennen Versorgungswerke Kindererziehungszeiten nicht in gleicher Weise wie die gesetzliche Rentenversicherung an, können Eltern bei dieser einen entsprechenden Rentenantrag stellen. Falls Beitragsjahre fehlen, um die dafür notwendige fünfjährige Wartezeit zu erfüllen, kann das durch freiwillige Nachzahlungen ausgeglichen werden.

Kapitalanlage



Für Unternehmer und Geschäftsleute stellen Versicherungen, Sach- und Geldwerte häufig die einzige Absicherung dar. Elbert setzt dafür weiter auf Sachwerte und kaufte 1993 eine weitere Wohnung in München: "Damals war das noch zu 100 Prozent auf Kredit, finanziert über Mieteinnahmen, möglich." Diese Wohnung vermietete er an seine Schwiegereltern, günstiger als marktüblich. Das sparte zudem Steuern. Ziehen seine Schwiegereltern, beide über 80 Jahre alt, aus, wird er die Wohnung verkaufen. Da er sie über zehn Jahre hielt, ist der Gewinn steuerfrei. Über die weitere Geldanlage wird der gelernte Bankkaufmann dann nach Marktlage entscheiden.

Verkauf der Firma



Rund 100 000 kleine und mittlere Unternehmen suchen 2019 einen Nachfolger. Bis Ende 2022 sind es voraussichtlich eine halbe Million. Ob ein solcher Verkauf gelingt, hängt von vielen Faktoren ab. Einer davon ist, eine qualifizierte Nachfolge zu finden. Laut Mittelstandspanel der Förderbank KfW wird dies mehr und mehr zur Herausforderung. Obwohl das Bundeswirtschaftsministerium mit zahlreichen Partnern die Börse nexxt-change zur Nachfolgesuche anbietet, überlegt jeder siebte Inhaber, sein Geschäft aufzugeben.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) präferieren die Übergabe an einen Nachfolger. Im Vergleich zu KMU machen Kleinstunternehmen bis zu achtmal häufiger einfach dicht. Ein eventueller Erlös aus einem Geschäftsverkauf ist als Altersvorsorge also kaum einplanbar. Auch Elbert verlässt sich nicht auf den Erlös aus einem eventuellen Verkauf seines Weinladens: "Das wäre nur wie eine Bonusvergütung, die meinen finanziellen Spielraum im Ruhestand erweitern würde."

Fazit Klaus Elbert: Der 58-jährige Weinhändler plant bei seiner Altersvor­sorge auch als Selbstständiger mit der gesetzlichen Rente. Zudem setzt er auf ­Immobilien und Lebensversicherungen