Die Reisewarnung galt ursprünglich von Mitte März bis Ende April. Außenminister Heiko Maas gab bekannt, dass kurz vor dem 14. Juni je nach Krisenlage über die Sommerferien entschieden werde. Sie beginnen Ende Juni in den ersten Bundesländern.
Nach aktueller Rechtslage müssen Veranstalter die Kosten bei Flügen innerhalb von sieben Tagen zurückzahlen, bei Pauschalreisen innerhalb von 14 Tagen. Allerdings plädiert die Bundesregierung dafür, dass die Unternehmen zu Gutscheinen statt umgehenden Rückzahlungen greifen dürfen. Nur in Härtefällen, in denen für den Verbraucher der Gutschein "unzumutbar" ist, müsste demnach Geld fließen. Lediglich Verbraucher, die den Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 einlösten, sollen den Gegenwert in Geld zurückerhalten.
Hintergrund der Forderung: Etliche Vertreter der Reisebranche hatten angesichts der massenhaften Absagen vor einer Insolvenzwelle gewarnt. Allerdings zahlen manche Unternehmen bislang anstandslos zurück. Einige offerieren als freiwillige Alternative Gutscheine mit einem höheren Gegenwert als den Rückzahlungsbetrag.
Eine Gutscheinpflicht, wie von der Regierung gefordert, wäre ein Verstoß gegen das geltende EU-Recht. Das Bundeskabinett wandte sich denn auch offiziell an die zuständige EU-Kommission mit dem Anliegen, für eine einheitliche Regelung mit verpflichtenden Gutscheinen zu sorgen. Mittlerweile hat Justizkommissar Didier Reynders diesen Plänen eine klare Absage erteilt. "Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass nationale Entscheidungen im Einklang mit dem EU-Recht stehen - und das lässt dem Verbraucher die Wahl zwischen Gutscheinen und der Rückerstattung der Kosten", sagte Reynders auf Anfrage der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Verbraucherschützer laufen Sturm gegen sämtliche Gutscheinpläne. "Für Verbraucher würden sie bedeuten, dass sie den Anbietern einen zinslosen Zwangskredit bis Ende 2021 geben müssten", sagte Marion Jungbluth, Teamleiterin beim Verbraucherzentrale Bundesverband, gegenüber boerse-online.de. "In der aktuellen Unsicherheit wäre die Rückzahlung wenigstens ein Stück finanzielle Sicherheit."