Von Stefan Rullkötter

Im vergangenen Jahr hatte der Bundesfinanzhof in zwei Grundsatzurteilen vor eine überhöhten Steuerlast künftiger Rentnergenerationen gewarnt. Unternimmt die Ampel-Regierung derzeit etwas gegen die drohende Doppelbesteuerung von Arbeitseinkünften und Rentenzahlungen?

Euro am Sonntag: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sollen ihre gezahlten Rentenbeiträge ab 2023 steuerlich voll absetzen können. Das sieht der Entwurf des neuen Jahressteuergesetzes vor. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums würden Beitragszahle er dadurch im kommenden Jahr um 3,2 Milliarden Euro entlastet, im Jahr 2024 wären es 1,76 Milliarden Euro.

Die Neuregelung wurde bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung festgeschrieben. Reformbedarf besteht infolge von zwei Urteilen des Bundesfinanzhofs aus dem Sommer 2021. Die Richter hatten damals moniert, dass vielen Ruheständlern künftig eine unzulässige Doppelbesteuerung des Arbeitseinkommens, aus dem sie die Rentenbeiträge leisten, und ihrer späteren Rentenauszahlungen drohe.

Wird der Gesetzentwurf so von Bundestag und Bundesrat abgesegnet, würden Renten erst in der Auszahlungsphase im Alter besteuert. Vorher können Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerlich voll geltend gemacht werden. Die Umstellung betrifft Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskasse, berufsständischen Versorgungseinrichtungen und aus Basisrentenverträgen ("Rürup-Renten").

Die volle Absetzbarkeit der Rentenbeiträge werden Versicherte aber kaum spüren: Aktuell wirken Rentenbeiträge bereits zu 94 Prozent steuermindernd. Durch das Vorziehen des 100-Prozent-Abzugs auf 2023 würde die Summe der steuerpflichtigen Rentenbeiträge im Lauf eines Arbeitslebens lediglich um maximal 1.000 Euro sinken.