Die spanische Großbank Banco Santander wird eine von ihr 2004 begebene nachrangige Anleihe zurückkaufen (ISIN DE000A0DEJU3). Da sie die Anleihen zum Nennwert von 100 Prozent tilgt, legten die Papiere eine satten Kurssprung um rund ein Drittel hin (vor der Ankündigung hatten sie bei rund 65 Prozent notiert).

Allein, Privatanleger haben nichts von solchen Rückkäufen der Banken: Am 01.01.2018 ist die neue EU-Verordnung über Basisinformationsblätter (BIB) für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP - Packaged Retail and Insurance-based Investment Products Regulation) in Kraft getreten. Viele nachrangige Anleihen wie etwa die von Banco Santander müssen seitdem ein Basisinformationsblatt (BIB) vorweisen, damit Privatanleger sie kaufen können. Andernfalls bekommen die Kleinanleger beim Ordern eine Mitteilung wie "Das angefragte Finanzinstrument ist ein PRIIP, zu dem derzeit kein Basisinformationsblatt zur Verfügung steht. Dieses PRIIP kann daher aktuell nicht erworben werden."

Damit schließt die EU-Verordnung Privatanleger in Zeiten von Nullzinsen von solchen Anleihen aus. Sind die Papiere schon Markt platziert, haben die Emittenten kein Interesse, im Nachhinein noch solch ein BIB zu erstellen. Aber auch bei neuen Anleihen dürfte eher selten ein BIB erstellt werden, denn in Zeiten von Nullzinsen reissen sich Investoren um solche Bonds. So landen die Papiere dann nur bei institutionellen Anlegern, die sie nach wie handeln dürfen.