Die Entscheidung des Gerichts über die Insolvenz der beiden Firmen wird binnen Tagen erwartet. Noch im Juli hatte PIM verlautbart, das Unternehmen sei "grundsolide aufgestellt".

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt, die unlängst die Geschäftsräume von PIM Gold durchsucht und Geschäftsführer Mesut P. in Untersuchungshaft genommen hatte, wirft dem Unternehmen gewerbsmäßigen Betrug zu Lasten der Kunden vor, bestätigt Klaus Nieding von der Frankfurter Rechtsanwaltsaktiengesellschaft Nieding + Barth. Die Staatsanwaltschaft vermutet, bei PIM Gold habe es sich um ein sogenanntes Schneeballsystem gehandelt. Das heißt, mit dem bei Neukunden eingeworbenen Kapital seien Auszahlungsforderungen von Altanlegern erfüllt worden. Nieding ergänzt, mit dem frischen Geld seien vermutlich auch "teilweise sechsstellige Vermittlerprovisionen" bedient worden. PIM hatte sämtliche Vorwürfe bislang stets zurückgewiesen. Derweil ist noch völlig offen, wo die laut "Handelsblatt" fehlenden "grob 1,9 Tonnen Gold" (Wert: mehr als 80 Millionen Euro) geblieben sind und welcher konkrete Schaden sich für die Anleger dadurch ergeben könnte. Investmentcheck.de berichtete zuletzt, angeblich bestünden Lieferverpflichtungen für 3,4 Tonnen Gold, was einem Gegenwert von fast 150 Millionen Euro entspräche.

Preisfrage: Wem gehört das ganze Gold?


Der Anwalt aus Frankfurt bescheinigt dem Goldhändler, seinen "Kunden auf den ersten Blick extrem interessante Leistungspakete angeboten" zu haben. So sei es via PIM möglich gewesen, "mit einmaligen oder wiederkehrenden Zahlungen in Gold zu investieren". Und nicht nur das. "Zudem konnte das erworbene Edelmetall direkt bei PIM Gold eingelagert werden." Und weiter: "Eine Lösung, die den Anlegern durch zusätzliche monatliche ‚Zinszahlungen‘ in Form von Gold schmackhaft gemacht wurde." Zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft gehört laut Nieding auch der, dass PIM das Gold an die Kunden "mit teilweise erheblichen Preisaufschlägen verkauft" hätte, obwohl stets kommuniziert worden sei, "dass das Gold zu Börsenpreisen verkauft würde".

Für die Anleger könnte nun entscheidend sein, "ob sie tatsächlich auch Eigentum an Goldbeständen erworben haben", sagte Anwalt Marvin Kewe von der Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft gegenüber investmentcheck.de. Der Anwalt, der mehrere PIM-Anleger vertritt, machte in dem Gespräch eher wenig Hoffnung, denn nach den ihm vorliegenden Unterlagen könnten Zweifel am Eigentum der Anleger bestehen. "Sollte sich dieses bewahrheiten, so hätte das für die Anleger erhebliche negative Folgen. Im schlimmsten Fall könnte den Anlegern sogar eine Rückforderung von bereits zurückgezahlten Geldern drohen", so Kewe.