Das Landgericht Köln muss klären, ob die Zurich Versicherung wegen des Zinstiefs die zugesagte Rente eines Riestersparers kürzen darf. Die Bügerbewegung Finanzwende, die den Kläger unterstützt, hofft auf ein richtungsweisendes Urteil zum sogenannten Rentenfaktor. Diese Messgröße bestimmt in Millionen Versicherungsverträgen die Höhe der zugesagten Rente. Bei einigen Verträgen ist sie fix, bei anderen, wie bei der Zurich und vielen anderen Gesellschaften kann sie vom Versicherer unter bestimmten Voraussetzungen und Genehmigung durch einen Treuhänder gesenkt werden. Hierin sehen der Kläger und die vom früheren Grünen-Finanzexperten Gerhard Schick geführte Finanzwende zwei Knackpunkte. Erstens konterkariere das Vorgehen die Riesterrente, die als staatlich gefördertes Vorsorgeprodukt für alle, die sie abschließen planbar und sicher sein soll. Zweitens wollen sie nicht hinnehmen, dass die Versicherung die Rente in schwachen Marktphasen kürzen darf, ohne sie gleichzeitig erhöhen zu müssen, wenn es an den Kapitalmärkten sehr gut läuft. Wann das Urteil gesprochen wird ist noch offen.