WER IST BETROFFEN?

Der automatische Informationsaustausch hat vor allem private Vermögen im Blick, die ins Ausland gebracht wurden, um heimischen Steuerpflichten zu entgehen. Es geht aber auch um Konten von Treuhändern, Treuhandfirmen, Trusts und Stiftungen, die von vermögenden Privatleuten gerne genutzt werden, um ihre Geldangelegenheiten zu verschleiern.



AB WANN WERDEN INFORMATIONEN AUTOMATISCH AUSGESTAUSCHT?



Erstmals austauschen wollen die 50 Erstunterzeichner des Abkommens Informationen bis zum September 2017, und zwar bezogen auf Vorgänge im Steuerjahr 2016.



UM WAS FÜR SUMMEN GEHT ES?



Gesicherte Zahlen, was durch den umfassenden automatischen Informationsaustausch künftig zusätzlich in die Kassen der Steuerbehörden fließen wird, gibt es keine. In Schätzungen gehen Experten aber davon aus, dass zumindest mittlere dreistellige Milliardensummen jährlich durch Steuerbetrug am Fiskus vorbei verschoben werden, was nun unterbunden werden soll.



WAS WIRD GEMELDET?



Gemeldet und ausgetauscht werden nicht nur Daten zur Identität des ausländischen Konto-Inhabers, inklusive seiner Steuer-Identifikationsnummer, sondern auch über alle Arten von Kapitalerträgen sowie Einkünfte, die über das betreffende Konto im Ausland verbucht werden.



WER MUSS MELDEN?



Melden müssen die Steuerdaten neben Banken auch Makler, bestimmte Fonds- und Versicherungsunternehmen sowie Vermögens-Sammelstellen, wie Depotverwaltungen.



WAS SIND DIE KONSEQUENZEN DES NEUEN STEUERAUSTAUSCHES?



Mit dem vereinbarten Informationsfluss neigt sich die Zeit, in der in vielen Ländern das Bankgeheimnis hochgehalten wurde, dem Ende. Die Finanzbehörden erfahren künftig weit mehr als in der Vergangenheit über ausländische Geschäfte ihrer Bürger.

In Deutschland wurden Kapitalerträge bislang, weil man sie nicht umfassend und konkret erfassen konnte, pauschal über die Abgeltungssteuer mit 25 Prozent belastet. Dieser Vorteil für Vermögende, deren persönlicher Einkommenssteuersatz über dieser Marke liegt, könnte nun fallen.

Reuters