GT Branding hält die Anteile an einer weiteren Schweizer Firma namens GT Global Trademarks, bei der rund 200 Marken liegen, die Steinhoff nutzt. Global Trademarks hatte vorher Steinhoff selbst gehört.

Anders als mehrere Kapitalmarktexperten und Juristen ist Steinhoff der Ansicht, dass der Konzern Aktionäre und Gläubiger über diese Geschäfte nicht hätte informieren müssen, weil diese keine großen Auswirkungen auf die Ertragslage hätten. "Alle Transaktionen zwischen Steinhoff und GT Branding Holding sind weder in qualitativer noch in quantitativer Hinsicht materiell", sagte ein Sprecher. Die restlichen 55 Prozent an GT Branding gehören Campion Capital SA. Wer sich dahinter verbirgt, wollte er nicht sagen. Campion selbst antwortete nicht auf Anfragen.

Die offenen Fragen zu den Transaktionen und zur Struktur des Konzerns belasteten am Mittwoch den Kurs der Steinhoff-Aktie. In Frankfurt, wo sie im Nebenwerteindex MDax notiert ist, gab sie 4,7 Prozent nach. Der Konzern hat einen Börsenwert von mehr als 16 Milliarden Euro. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt wegen Unregelmäßigkeiten in der Bilanzierung bereits gegen Steinhoff-Manager. Dabei geht es um den Verdacht überhöht ausgewiesener Umsätze.

Was unter einer "materiellen Transaktion" zu verstehen ist, deren Veröffentlichung Prospektrichtlinie der EU börsennotierten Unternehmen vorschreibt, ist allerdings umstritten. Dem Gesetz nach zählen dazu alle Geschäfte, die den Blick eines Investors auf ein Wertpapier verändern können. Der Bankenrechts-Professor Emilios Avgouleas von der Universität Edinburgh hält das in diesem Fall für gegeben, so dass Steinhoff die Veränderungen rund um GT Branding zumindest in Aktien- und Anleiheprospekten hätte anführen müssen. "Das ist eine materielle Transaktion, die den Aktienkurs wohl in vielerlei Hinsicht beeinflussen kann", sagte Avgouleas der Nachrichtenagentur Reuters.

Immerhin macht der Kredit an GT Branding 3,2 Prozent der Bilanzsumme von Steinhoff aus. Steinhoff teilte mit, man habe sich an alle Bilanzierungs- und alle Publizitäts-Vorschriften gehalten. Die Kreditzinsen und die Lizenzgebühren glichen sich fast vollständig aus, so dass unter dem Strich kaum Geld fließe.

Steinhoff unterliegt der EU-Prospektrichtlinie, weil der Konzern den offiziellen Firmensitz in den Niederlanden hat und in Deutschland gelistet ist. Die Finanzaufsichtsbehörden in den Niederlanden, die deutsche Finanzaufsicht BaFin, die Frankfurter Börse und die Prüfer der Steinhoff-Bilanz, der Wirtschaftsprüfer Deloitte, wollten sich dazu nicht äußern.

rtr