KALTE PROGRESSION UND FAMILIENLEISTUNGEN



Insgesamt werden die Steuerzahler um fünf Milliarden Euro entlastet:

  • Der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum steuerfrei stellt, steigt zum 01. Januar um 180 Euro auf 8652 Euro.

  • Ebenso wird der steuerfreie Kinderfreibetrag (einschließlich Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung) um 96 Euro auf 7248 Euro angehoben.

  • Das Kindergeld wird um zwei Euro erhöht. Damit steigt es für das erste und zweite Kind auf je 190 Euro, für das dritte Kind auf 196 Euro und ab dem vierten Kind auf 221 Euro.

  • Außerdem wird der Kinderzuschlag für Geringverdiener zum 01. Juli um 20 Euro auf 160 Euro erhöht.

  • Zum Abbau der sogenannten kalten Progression, die die Arbeitnehmer schleichend in eine höhere Steuerbelastung treibt, wird der Steuertarif angepasst: Zum Ausgleich der Inflationsrate 2014 und 2015 werden die Eckwerte um 1,48 Prozent angehoben.


  • FÜR UNTERNEHMEN ABBAU VON BÜROKRATIE



  • Zum 01. Januar werden mehr kleine Unternehmen von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten befreit: Für Umsätze pro Geschäfts- oder Wirtschaftsjahr gilt dann ein Schwellenwert von 600.000 Euro (bislang 500.000 Euro). Für Gewinne aus Gewerbebetrieben in der Land- und Forstwirtschaft gilt ein Schwellenwert von 60.000 Euro (bislang 50.000 Euro).