Im Jahr 2019 hat es einen neuen Rekord gegeben. Insgesamt wurden in Deutschland in 915.257 Einzelfällen automatisierte Kontodaten abgefragt, wie die "Börsen-Zeitung" meldet. Ein Jahr zuvor waren es nur 796.600 Abfragen gewesen. Dabei sind es längst nicht nur die Finanzämter, die neugierig sind: Es gab 244.293 Abfragen in Steuersachen, aber 670.964 Abfragen nicht steuerlicher Art. Dahinter verbergen sich Abfragen anderer Bundesbehörden wie der Zoll, das Bundesamt für Justiz und das Bundeskriminalamt oder Sozialbehörden wie Jobcenter, Sozialämter oder Bafög-Stellen. Auch Gerichtsvollzieher, die vor allem bei säumigen Schuldnern tätig werden, dürfen die Kontodaten in Erfahrung bringen.

Seit Anfang 2020 werden sogar noch mehr Daten von den Banken und Sparkassen übermittelt. Zuvor waren die Abfragen auf Kontostammdaten beschränkt, also Name des Kreditinstituts, Name des Kontoinhabers und dessen Geburtstag. Nun müssen die Finanzinstitute auch noch Adresse und steuerliche Identifikationsnummer mitteilen. Kontostände selbst dürfen die Behörde aber nicht abfragen.