Mit der Änderung zieht die Regierung die Konsequenzen aus der Aufdeckung etlicher Steuerhinterzieher über den Ankauf von Datensätzen Schweizer Banken. Prominentester Fall ist der ehemalige FC Bayern-Präsident Uli Hoeneß, der eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren in Landsberg am Lech absitzt.

Der Gesetzentwurf geht zurück auf eine Einigung zwischen dem Bund und den Bundesländern im Frühjahr. Vor allem soll es für Steuerhinterzieher deutlich teurer werden, einer Strafverfolgung zu entgegen. Bisher war eine strafbefreiende Selbstanzeige ohne Zahlung eines Geldbetrages bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 Euro möglich. Diese Grenze sinkt auf 25.000 Euro. Liegt die Summe darüber, wird künftig bis zur Grenze von 100.000 Euro ein Strafzuschlag von zehn Prozent fällig, der dann bis einer Million Euro auf 15 Prozent und darüber auf 20 Prozent steigt. Hinzu kommen Hinterziehungszinsen von sechs Prozent im Jahr. Bisher liegt der Strafzuschlag lediglich bei fünf Prozent.

Hat ein Steuerpflichtiger also 250.000 Euro für zehn Jahre hinterzogen, ist künftig ein Strafzuschlag von 15 Prozent oder 37.500 Euro fällig, hinzu kommen 150.000 Euro Zinsen. Bei 1,2 Millionen Euro wären es 240.000 Euro Zuschlag und damit das Vierfache von bisher und 720.000 Euro Zinsen. Damit wird der Zuschlag für schwere Fälle vervierfacht. Für eine Abschaffung der Selbstanzeige hatte sich in Bund und Ländern keine Mehrheit gefunden. Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2015 greifen.

Reuters