Neben Kapitalgesellschaften betrifft dies auch Genossenschaften, Vereine, Parteien, Stiftungen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Ihre Versammlungen stünden damit auf einer sicheren Rechtsgrundlage, so die SPD-Politikerin. Von den Maßnahmen konnte bereits 2020 und 2021 Gebrauch gemacht werden.

Der Fondsverband BVI hatte sich zuletzt gegen eine Verlängerung ausgesprochen. Die Notgesetzgebung beschneide die Hauptversammlung als oberstes Kontrollorgan und Sprachrohr der Aktionäre. "Das ist schlecht für die Aktionärsdemokratie." Auch 2021 hätten die meisten Unternehmen bei ihren virtuellen Hauptversammlungen nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.

rtr