Sie fragen, wir antworten! Die Redaktion von Euro am Sonntag beantwortet Leseranfragen zu Rechts-, Finanz- und Versicherungsthemen. Von Maren Lohrer, Euro am Sonntag

Die Mütterrente wurde Anfang 2019 erhöht. Wirkt sich das auf den Versorgungsausgleich von Geschiedenen aus? Ich bin Vater zweier Kinder, die 1985 und 1987 geboren wurden. Im August 2009 wurde ich rechtskräftig geschieden. Steigt nun eventuell mein Anspruch?

€uro am Sonntag:

Wenn eine Ehe scheitert, geht es ans Teilen. Das betrifft auch die Rentenansprüche, die die Partner während ihrer Ehe erworben haben. Diese werden halbiert. Meist erhalten die Frauen einen Ausgleich, da sie in der Regel geringere Rentenansprüche erworben haben.

2014 wurde die Anrechnung der Kindererziehungszeiten von einem Jahr auf maximal zwei Jahre verlängert. Dies betrifft Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Seit Januar 2019 werden zusätzlich weitere sechs Monate angerechnet, also insgesamt maximal zweieinhalb Jahre pro Kind. Durch diese sogenannte Mütterrente erhöhen sich die Rentenansprüche vieler Frauen. Die alte Berechnung aus dem Scheidungsverfahren stimmt also oft nicht mehr. Etliche geschiedene Väter können nachträglich eine Anpassung des Versorgungsausgleichs verlangen.

Hierzu ist ein Antrag beim Familiengericht zu stellen, das Gericht wird also nicht von sich aus tätig. Ein Überprüfungsantrag ist laut Gesetz nur möglich, wenn die Änderung wesentlich ist, also fünf Prozent jenes Ausgleichswerts übersteigt, der im Scheidungsurteil steht. Zudem muss die Änderung eine absolute Mindesthöhe erreichen. Dies kann erst der Fall sein, wenn mindestens für zwei vor 1992 geborene Kinder erstmals Mütterrente angerechnet wird. Eine aktuelle Auskunft über die Rentenanwartschaften kann der geschiedene Ehegatte direkt von der Deutschen Rentenversicherung verlangen, wenn der Ex-Ehegatte diese nicht von sich aus erteilt. Es empfiehlt sich, einen Fach­anwalt für Familienrecht zurate zu ziehen.