Mir werden durch den koreanischen Fiskus jedes Jahr 22 Prozent der Dividende von Samsung Electronics (ISIN: KR 700 593 000 3) als Quellensteuer abgezogen, allerdings nur 15 Prozent von meiner Depotbank auf die Abgeltungsteuer angerechnet. Wie kann ich die sieben Prozentpunkte Differenz zurückbekommen?

€uro am Sonntag: Für Samsung wie auch für andere dividendenstarke Titel aus Südkorea gilt: Man muss sich die sieben Prozentpunkte im Land selbst erstatten lassen. Die Formularhilfe beim deutschen Bundeszentralamt für Steuern hilft da nicht weiter - die Beamten aus Bonn haben die Republik Südkorea wohl nicht auf dem Schirm. Um an das Erstattungsformular zu kommen, muss man direkt auf die Website der koreanischen Steuerverwaltung gehen (www.nts.go.kr) und dort in der Kopfzeile unter Resources/Forms nach dem Erstattungsformular "Application for Non-TaxaSTEUERN tion & Tax Exemption on Korean source income under the Tax Treaty" suchen. Das Formular ist in englischer Sprache abgefasst und muss in dreifacher Ausfertigung ausgefüllt werden. Das geht direkt am Rechner oder in der Papierversion als ausdruckbares PDF-Exemplar.

Im unteren Abschnitt ist die notwendige Wohnsitzbestätigung des deutschen Finanzamts angebracht. Man füllt die drei Formulare aus und schickt die Petition an sein eigenes Finanzamt, um sich die Ansässigkeit in der Bundesrepublik mit Dienstsiegel bestätigen zu lassen. Eine Ausfertigung behalten die deutschen Beamten gleich ein, zwei gehen zurück an den Steuerzahler. Tipp: Achten Sie darauf, dass die Beamten ihre Bestätigung mit Dienstsiegel gestempelt haben. Der amtliche Abdruck macht im Ausland Eindruck.

Ein Exemplar behält man für sich zurück. Das Original mit dem Dienstsiegel geht zusammen mit den Belegen der Depotbank über Dividendengutschrift und Steuereinbehalt an die koreanische Erstattungsbehörde. Besonderheit: Es gibt in Südkorea kein Amt, das die Rückabwicklung von Quellensteueransprüchen zentral übernimmt. Adressat ist das jeweilige Finanzamt, das für das Unternehmen zuständig ist, dessen Dividende ausgezahlt und besteuert wurde. Für die beiden Technologiegiganten LG und Samsung ist das Seoul Regional Tax Office (86, Jong-ro 5-gil, Jongno-gu, Seoul) zuständig.

Auch die Fristen sind klar geregelt. Die Rückerstattung muss innerhalb von fünf Jahren ab dem Ende des Monats, in dem der Steuerbetrag einbehalten wurde, bei dem zuständigen Distriktfinanzamt eingereicht werden. Auch der koreanische Beamte hat eine klare Vorgabe: Innerhalb von sechs Monaten ab Antragseingang muss der Antrag entweder zur Zufriedenheit des deutschen Steuerzahlers bearbeitet oder sein Anliegen abgelehnt werden.