Die Wirecard-Aktie ist nach dem tiefen Fall des einstigen DAX-Stars nur noch ein Pennystock und ein Spielball spekulativer Investoren. Die Kurse pendelten zuletzt zwischen 15 und 25 Cent, am Freitagmorgen notierte das Papier bei 18 Cent. Mit Wirkung vom 15. November 2021entfernt die Frankfurter Börse Wirecard aus dem regulierten Handel, wie der Börsenbetreiber mitteilte. Das hat Folgen für den Kursverlauf, die Handelbarkeit und die steuerlichen Verrechnungsmöglichkeiten von Verlusten.

Sobald der regulierte Handel mit Wirecard-Aktien am 15. November endet, wird es auch keine Preisermittlung für Wirecard-Aktien mehr geben. "Für Investoren, die das Papier noch im Depot haben, ist das keine gute Nachricht", erläutert der Hauptgeschäftsführer der Aktionärsvereinigung DSW, Marc Tüngler. "Wer zukünftig Wirecard-Aktien handeln will, wird auf den weitgehend unregulierten Freiverkehr ausweichen müssen. Wie lange das funktioniert, ist völlig offen." Betroffene Aktionäre sollten deshalb über einen Verkauf der Aktie nachdenken, so Tüngler.

Vor dem Kollaps notierte das Papier in der Spitze bei mehr als 180 Euro. Da galt das Unternehmen aus Aschheim bei München noch als innovativer Finanzkonzern und großer Hoffnungsträger im DAX. Am 18. Juni 2020 musste der Konzern per Ad-hoc-Mitteilung bekanntgeben, dass seine langjährige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY keine ausreichenden Nachweise für Bankguthaben in Höhe von 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten in Asien finden konnte. Dieser Betrag entsprach etwa einem Drittel der Bilanzsumme. Am 25. Juni 2020 stellte der Zahlungsabwickler den Insolvenzantrag. Der Aktienkurs stürzte ab und pendelt seitdem im Pennystock-Bereich.

Sobald die Wirecard-Aktie zum 15.11. aus dem regulierten Handel entfernt wird, dürfte der Kursverlauf noch erratischer werden, so die DSW. "Die Preisfeststellung wird deutlich schwieriger, gleiches gilt für den Verkauf größerer Positionen", warnt Tüngler. "Nur denjenigen, die verkaufen, wird die Bank den Verlust bescheinigen, der dann automatisch mit Gewinnen aus Aktienkäufen verrechnet wird." Wie lange ein Verkauf noch problemlos möglich ist, sei zudem schwer zu beurteilen.

Und noch ein Hinweis der DSW: "Verluste, die nicht auf einem Verkauf von Wertpapieren beruhen, sondern etwa auf einer Ausbuchung wegen Wertlosigkeit, können seit dem 1. Januar 2020 nur noch eingeschränkt und zwar in Höhe von 20000 Euro geltend gemacht werden."