Die Kurszuwächse bei Kryptowährungen waren im vergangenen Jahr enorm: Bitcoin legte in der Spitze um 2000 Prozent auf knapp 20.000 Dollar zu. Andere Kryptowährungen wie Ripple oder Ethereum verzeichneten noch stärkere Preissprünge.

Die digitalen Währungen unterlägen nicht der bei Aktien und Anleihen üblichen Abgeltungssteuer, sondern müssten mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden, erklärten die Autoren der Studie, Klaus Himmer und Philipp Sandner, Professoren an der Frankfurt School. Dies führe dazu, dass die Einkünfte aus den Anlagen in Bitcoin & Co durch den Steuerzahler ermittelt und offengelegt werden müssten. Privatinvestoren müssten aufpassen, da sie sonst Ärger mit dem Fiskus bekämen: "Aufgrund der enormen Kurssteigerungen in 2017 sind hinsichtlich des Steuerstrafrechts schnell 'signifikante' Beträge erreicht." Der Staat sei allerdings hier gefordert, klare Rahmenbedingungen für die Besteuerung von Kryptowährungsgewinnen zu schaffen.

rtr