In der künftigen Entgeltübersicht ist nicht nur die Grundgebühr vermerkt, sondern alle Kosten, die für den Bankkunden tatsächlich angefallen sind. Dazu können Gebühren für beleghafte Überweisungen gehören, aber auch die Zinsen für den Dispositionskredit oder erhaltene Guthabenzinsen. Bislang muss man sich diese Angaben mühsam auf dem Kontoauszug zusammensuchen. "Die vielen nutzungsabhängigen Entgelte erschweren es den Kunden bislang herauszufinden, was sie tatsächlich für ihr Girokonto bezahlen", sagte Frank-Christian Pauli, Finanzmarktexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, der "Süddeutschen Zeitung". Aus diesem Grund halte er die jährliche Entgeltübersicht für eine sinnvolle Neuerung.

Zudem sind die Geldhäuser künftig verpflichtet, schon vor Vertragsabschluss über die Kosten zu informieren. Damit keine Missverständnisse entstehen, von welchen Dienstleistungen die Rede ist, müssen sie sich an bestimmte Begriffe halten, die die Finanzaufsicht Bafin festgelegt hat. In der Entgeltinformation ist dann vermerkt, was die Kontoführung, eine Überweisung, eine Lastschrift oder eine Bargeldauszahlung am Schalter kostet.