Die Reform der Grundsteuer nimmt Gestalt an. Der Deutsche Städtetag begrüßt sie und erklärt, für wen es künftig teurer wird. Von Bernhard Bomke, Euro am Sonntag




Die Chancen dafür, dass die Grundsteuer ab 2020 entfällt, sind rapide gesunken. Nachdem sich die Finanzminister von Bund und Ländern auf Eckpunkte für eine Reform verständigt haben, spricht viel dafür, dass es bis Silvester eine Neuregelung gibt, die den Ansprüchen des Grundgesetzes genügt. Die Frist bis Jahresende hatte das Bundesverfassungsgericht gesetzt, als es im April 2018 erklärte, die Vorschriften zur Einheitsbewertung fürs Bemessen der Grundsteuer seien verfassungswidrig. Ohne eine Neuregelung entfiele die Grundsteuer 2020. Das würde manche Steuerzahler freuen, doch den Kommunen fehlten gut 13,5 Milliarden Euro.

Die Einigung der Minister betrifft zwar noch keine Details, aber wichtige Faktoren fürs Berechnen der Grundsteuer. Künftig sollen die Bodenrichtwerte (Grundstückswerte), das Alter der Gebäude und die durchschnittliche Miete in einem Ort (nach Stufen gestaffelt) herangezogen werden. Was sie von den Plänen hält und wie die Kommunen damit umgehen, erklärt Verena Göppert, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Städtetags, der 3.400 Kommunen vertritt.

€uro am Sonntag: Frau Göppert, der Deutsche Städtetag hält die Eckpunkte zur Grundsteuerreform für eine gute Lösung. Warum?
Verena Göppert:
Die Eckpunkte bilden einen guten Startpunkt für ein Gesetzgebungsverfahren. Uns ist wichtig, dass die Grundsteuer weiterhin den Wert der Grundstücke berücksichtigt. Das hat etwas mit Steuergerechtigkeit zu tun und wird von den Bürgern leichter akzeptiert. Außerdem ist das Konzept einfach genug, um es innerhalb der zeitlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.

Für wen würde es mit den neuen Regeln teurer und für wen billiger als bisher?
Die neue Grundsteuer hängt im Ergebnis genauso wie die alte vom Wert der Grundstücke ab. Der wichtigste Unterschied: Die alte Grundsteuer basiert auf den Grundstückswerten von 1964 im Westen und von 1935 im Osten, die neue Steuer hingegen auf den Grundstückswerten des Jahres 2020. Teurer wird es also für Grundstücke, die seit 1964 oder 1935 stärker im Wert gestiegen sind als der Gemeindedurchschnitt. Billiger wird es dagegen für Immobilien, deren Wert sich seit 1964 oder 1935 geringer als der Durchschnitt erhöht hat. Nach ersten Berechnungen des Bundesfinanzministeriums gehen wir davon aus, dass der einzelne Steuerbescheid in der Regel nur etwas niedriger oder höher ausfällt. Das soll über verschiedene Stellschrauben sichergestellt werden.

Eine davon ist die Grundsteuermesszahl, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz um etwa 90 Prozent auf 0,325 Promille senken will. Ist das ein taugliches Mittel?
Eindeutig ja. Die Grundsteuermesszahl muss zwingend gesenkt werden, um bundesweit bei dem bisherigen Volumen der Einnahmen aus der Grundsteuer zu bleiben. Die jetzt genannte Zahl von 0,325 Promille ist natürlich nur eine Schätzung. Endgültig wird die genaue Messzahl erst festgelegt, wenn alle Grundstücke neu bewertet sind.

Die Finanzminister appellieren an die Kommunen, die Grundsteuerhebesätze deutlich zu senken, wenn andernfalls deutlich höhere Grundsteuern drohten. Städte und Gemeinden werden sich da nicht viel vorschreiben lassen!
Die Kommunen haben sich längst zum Ziel der Aufkommensneutralität bekannt. Die Städte und Gemeinden werden daher ihre Hebesätze so anpassen, dass das Grundsteueraufkommen in etwa gleich hoch bleibt.