Am 30. September werden 115 Staaten Daten zu Auslandskonten an die deutsche Finanzverwaltung melden. Warum die USA nicht beim Automatischen Informationsaustausch (AIA) dabei sind

Hintergrund

Der internationale Austausch zu Finanzkonten startete vollumfänglich im Jahr 2017 und wird seitdem kontinuierlich erweitert. Neu dazu kommen dieses Jahr Armenien, Moldau, Uganda und die Ukraine. Die zwischen den nationalen Finanzbehörden ausgetauschten Daten sind vielfältig. Grundlage ist der internationale Standard CRS („Common Reporting Standard“. Die USA haben dagegen den internationalen Standard für den automatischen steuerlichen Informationsaustausch (AIA/CRS), wie ihn mehr als 100 Staaten weltweit nutzen, nicht unterzeichnet.  

Eigenes Konten-Kontrollsystem der USA

Stattdessen setzen die USA bei der Steuerkontrolle von Auslandskonten auf das bilaterale FATCA-System (Foreign Account Tax Compliance Act). Dieses verpflichtet ausländische Finanzinstitute, Kontoinformationen von US-Steuerpflichtigen an die amerikanische Steuerbehörde (IRS) zu melden. Umgekehrt gibt es keinen umfassenden, gegenseitigen Informationsaustausch über Konten ausländischer Steuerpflichtiger in den USA. 

Was deutsche Geldinstitute an die US-Finanzbehörde melden

Sämtliche meldepflichtigen Angaben im Rahmen von FACTA betreffen ausschließlich Kontoinhaber mit US-Steuerpflicht und deren Finanzkonten im Ausland. Deutsche Geldinstitute übermitteln Daten von US-Staatsbürgern, Personen mit steuerlicher Ansässigkeit in den USA (inklusive doppelter Staatsbürgerschaft) sowie Unternehmen mit Sitz oder Geschäftsleitung in den USA. Banken und andere Finanzdienstleister hierzulande prüfen deren US-Steuerpflicht über Selbstauskunft und Anhaltspunkte wie Adresse, Telefonnummer und Vollmachten. Die zu meldenden Daten werden jährlich elektronisch über das Bundeszentralamt für Steuern) an die US-Finanzbehörde IRS übermittelt.  

Bankgeheimnis für Ausländer in den USA

Das Bankgeheimnis für Ausländer in den USA ist großteils erhalten geblieben. Dagegen ist es in Vermögensverwaltungs-Hochburgen wie der Schweiz, Österreich und Luxemburg durch den AIA für in Deutschland steuerpflichtige Bankkunden de facto abgeschafft worden. 

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