Sparbriefe können eine Klausel enthalten, die ihre Sicherheit merklich beeinflusst – das müssen Sie beachten

Die Saalesparkasse in Halle/Saale Sparkasse bietet einen Sparbrief mit der Laufzeit von zehn Jahren an, bei dem die Verzinsung bei 5,0 Prozent p.a. und damit ziemlich hoch liegt. Allerdings: Wer genau hinschaut sieht, dass der Sparbrief mit einer sogenannten „Nachrangabrede“ ausgestattet ist. Das bedeutet, dass er nachrangig ist und nicht unter die gesetzliche deutsche Einlagensicherung fällt. Somit weist er ein deutlich höheres Risiko auf, zumal über die lange Laufzeit von 10 Jahren. Um dieses Risiko sozusagen „auszugleichen“, bietet die Sparkasse einen höheren Zinssatz als bei einem Sparbrief ohne Nachrangabrede.

Auch die deutsche Finanzaufsicht (Bafin) weist Sparer darauf hin: Bei Sparbriefen mit Nachrangabrede "besteht in der Insolvenz oder Abwicklung kein Erstattungsanspruch aus den gesetzlichen Einlagensicherungssystemen und etwaigen privaten Einlagensicherungsfonds. Sparende sind im Insolvenzverfahren erst an der Reihe, nachdem alle anderen, nicht nachrangigen Gläubiger ihr Geld bekommen ­haben - wenn dann noch Geld da ist. Wenn sie der Bank noch Geld schulden (beispielsweise die Rückzahlung eines Kredites), müssen sie diese Schulden begleichen und können den Erstattungsanspruch nicht einsetzen, um die Schulden in der entsprechenden Höhe zu tilgen.“

Das gibt auch für das eigenen Sicherungssystem der Sparkassen - auch diese Instituts­sicherung greift nicht: „Sparbriefe mit Nachrangabrede gelten bankaufsichtsrechtlich als Eigenmittel (Ergänzungskapital). Forderungen mit Eigenkapital-/ Eigenmittelcharakter, insbes. gemäß Randnr. 41, 44 der Mitteilung der EU-Kommission 2013/C 216/01 vom 30. Juli 2013 („Bankenmitteilung“), fallen nicht unter die Institutssicherung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe“, heißt es bei der Sparkassen-Finanzgruppe. 

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