Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2024 endet am 31. Juli. So können Steuerpflichtige die Fertigstellung ihrer Deklaration jetzt noch beschleunigen.

Vorausgefüllte Steuererklärung integrieren

Wird die Deklaration für 2024 mit heißer Nadel gestrickt, kann die „vorausgefüllte Steuererklärung“ von Vorteil sein: Steuerpflichtige können sich in den Formularen alle Angaben sparen, die der Finanzverwaltung bereits aus anderen Quellen vorliegen. Dazu gehören sämtliche durch Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger und Finanzdienstleiter übermittelten Daten. Gleiches gilt für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld und Beiträge zur Vermögensbildung („VL-Verträge“). Ein fiskalischer Service, der neben Usern des amtlichen Steuerportals elster.de auch den rund vier Millionen Steuerpflichtigen offensteht, die weiterhin Papierformulare einreichen. 

Neue Elster-Anwendung nutzen

Die neue Anwendung einfachELSTERplus ist für Bürger konzipiert, die einen einfach liegenden Steuerfall haben und ihre Deklaration schnell und unkompliziert erledigen möchten. Hauptzielgruppe sind Arbeitnehmer ohne weitere Einkunftsarten. Nutzer melden sich mit bestehenden ELSTER-Zertifikat oder ELSTER Secure an. Anschließend beantworten sie einfache Fragen zu Ihrer Lebenssituation. Anhand Ihrer Antworten werden Sie durch die Themen geführt. Ihre Steuererklärung wird dabei im Hintergrund befüllt. User sollen logisch und verständlich durch die Erklärung geleitet werden. " Reduziertes Design, klar und aufgeräumt", ist die Vorgabe: Die Anwendung zeigt nur die Felder, die für die Anwender relevant sind. Zum Abschluss können sie nochmals ihre Angaben checken. Die Daten werden automatisch geprüft und die elektornische Steuererklärung anschließend direkt an das Finanzamt übermittelt. 

Formular-Felder unausgefüllt lassen

In den Vordrucken Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit), Anlage L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) sowie der Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) wird erstmals die Angabe einer Wirtschafts-Identifikationsnummer verlangt. Wer bislang noch keine Wirtschafts-Identifikationsnummer erhalten hat, kann seine Steuererklärung für 2024 dennoch rechtswirksam mit der bisherigen Steuernummer abgeben. Die Angabe der Wirtschafts-ID in den Erklärungsvordrucken ist bis zum Abschluss der erstmaligen Vergabe, voraussichtlich Ende 2026, nur optional.   

Auf Belege verzichten

Die Vorlage von Belegen ist nur bei ausdrücklicher Anforderung des Finanzamts erforderlich. Die Steuererklärungen werden weitgehend automatisiert bearbeitet. Sachbearbeiter checken die Daten nur noch stichprobenartig persönlich. Zum Schummeln sollte das nicht animieren: Bei Abweichungen der Angaben von Erfahrungswerten filtert eine spezielle Software der Finanzverwaltung Deklarationen zur Einzelprüfung heraus. 

So viel Geld gibt’s vom Finanzamt zurück:

Wer seine Einkommensteuerklärung für 2024 fristgerecht bis zum amtlichen Abgabestichtag 31.Juli 2025 an das zuständige Wohnsitzfinanzamt übermittelt, kann sich einige Wochen später über durchschnittlich 1063 Euro Erstattung freuen. 

Lesen Sie weiter:

Ärger über Soli-Zuschlag: Gibt es jetzt eine neue Entwicklung