"Alle Mietverträge, in denen die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, sollten zeitlich befristet geändert werden", sagt Felix Nuss, Geschäftsführer der Rohrer Hausverwaltung, München. "Sollte dies nicht erfolgen, müssten die betroffenen Eigentümer zum Beispiel 19 Prozent Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen, obwohl der Mieter nur 16 Prozent bezahlt." Der Vermieter etwa einer Büro- oder Einzelhandelsfläche bliebe also womöglich auf den drei Prozentpunkten Differenz sitzen. Wohnimmobilien sind von dem Thema nicht betroffen.

Auch Mieter könnten Geld verlieren


Hans Volkert Volckens, Chef des Steuerausschusses beim Lobbyverband Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA), betont, nicht nur Vermietern, sondern auch Mietern von Gewerbeflächen könnten Nachteile erwachsen. Und zwar dann, wenn ihr Mietvertrag oder die ergänzend zum Mietvertrag laufende Dauerrechnung nicht auf den für sechs Monate verringerten Mehrwertsteuersatz umgestellt werden. Wenn ein Mieter weiterhin die schriftlich fixierten 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlt und der Vermieter diese 19 Prozent ans Finanzamt abführt, erhalten Mieter die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer dann nicht automatisch wieder zurück. Auch sie können also auf den drei Prozentpunkten Differenz sitzen bleiben.

Die einfachste Lösung: Dauerrechnung umstellen


Der ZIA-Steuerexperte, der im Hauptberuf als Immobilienchef der Beratungsgesellschaft KPMG in München arbeitet, gibt allerdings auch Entwarnung für diejenigen Gewerbemietverträge, in denen nicht konkret die bislang geltenden 19 Prozent Mehrwertsteuer stehen, sondern etwa nur die Wendung "gesetzliche Mehrwertsteuer" verwendet wird. Die den Mietvertrag ergänzende Dauerrechnung könne dann ganz leicht von 19 Prozent auf 16 Prozent umgestellt werden.

Mietvertrag möglichst schnell ändern


Komplizierter ist es nach seinen Worten, wenn in einem Mietvertrag direkt und konkret von 19 Prozent Mehrwertsteuer die Rede ist. "Das ist auf diese Weise dann zivilvertraglich geregelt", sagt Volckens. Wenn ein Mieter dann einfach nur 16 Prozent Mehrwertsteuer auf seine Miete zahle, "entspräche das nicht dem Vertrag". Also müsse der Mietvertrag möglichst rasch geändert werden. Volckens rät Vermietern dazu, die Initiative zu ergreifen und sich rasch um das Thema zu kümmern, zumal die Mieter der Vertragsänderung zustimmen müssen. Da gehen schnell einige Tage ins Land, bis der Schriftverkehr erledigt ist.

Zu hohe Mehrwertsteuer lässt sich notfalls rückwirkend korrigieren


Tröstlich für Vermieter, denen mit Blick auf die Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020 die Zeit davongelaufen ist: "Sie können ihre Rechnungen auch rückwirkend korrigieren", erklärt Volckens. Das heißt, ganz gleich, ob die drei Prozentpunkte Differenz zunächst beim Mieter oder Vermieter hängen bleiben: Der finanzielle Schaden lässt sich notfalls rückwirkend beseitigen.

Hausverwalter Nuss hat bei der Gelegenheit noch einen Tipp für alle Vermieter - also auch die von Wohnungen. Sie sollten sich von Dienstleistern und Versorgern, also zum Beispiel vom Hausmeister oder von den Stadtwerken, alle Dauerrechnungen mit dem verminderten Mehrwertsteuersatz neu ausstellen lassen. Auch das könne Ärger mit der Mehrwertsteuersenkung vermeiden.