Das Datum ist alljährlich für Millionen von Autofahrer wichtig. Wer seinen Versicherer wechseln will, muss zumeist spätestens zum 30. November kündigen. Hintergrund: Die Mehrzahl der Kontrakte endet am 1. Januar. Wird nicht mit einer Frist von vier Wochen gekündigt, läuft der Vertrag weiter.

Doch 2021 ist etwas anders. Üblicherweise ist weitgehend offen, ob die Prämien branchenweit steigen, gleich bleiben oder fallen. Diesmal gibt es hingegen zwei klare Tendenzen. In der Haftpflicht dürfen sich Kunden vermutlich auf niedrigere Beiträge einstellen. Denn wegen Corona wurden wesentlich weniger Kilometer zurückgelegt, sodass weniger Unfälle passierten und die Versicherer viel sparten. In Teil- und Vollkasko gibt es zwar auch diesen Effekt, etwa durch weniger Glasschäden und Diebstähle. Allerdings haben die verheerenden Juli-Fluten im Ahrtal und anderswo so hohe Zahlungen ausgelöst, dass es in diesem Versicherungssegment aller Voraussicht nach für Fahrzeughalter bundesweit teurer wird.

Doch egal, in welche Richtung es geht: Vergleichen kann sich immer lohnen. Mitunter lassen sich mehrere Hundert Euro sparen. Versicherte sollten daher in den kommenden Wochen prüfen, ob sie kündigen können (die entsprechenden Angaben stehen in den Versicherungsunterlagen) und ob die Prämie zu hoch ist. Manchmal gibt auch der angestammte Versicherer einen Nachlass, wenn man ihm das günstigere Angebot eines Konkurrenten vorlegt.

Viele Wechselwillige nutzen den Preisvergleich auf Onlineportalen wie Verivox oder Check24. Ein Test von €uro am Sonntag und dem Deutschen Kundeninstitut ergab, dass Check24 das beste Portal ist (siehe Euro am Sonntag-Ausgabe 40/2021).

Eine Suchmaske unterstützt die Recherche nach individuellem Bedarf. Doch Achtung: Nicht bei jedem Kfz-Versicherer sind dort Policen abschließbar. So fehlen die Marktführer HUK-Coburg und Allianz, sowohl die Stammmarken als auch die Onlinelabels HUK24 beziehungsweise Allianz Direct. Auch der Versicherer LVM, immerhin Nummer 5 der Branche, bleibt außen vor.

Hauptgrund für die Absenz: Versicherte, die von Vergleichsportalen an die Assekuranz vermittelt werden, kommen diese teurer als jene Kunden, die direkt beim Versicherer abschließen. Das liegt an den Provisionen, die die Portale von den Gesellschaften verlangen. Sie sind im Netz höher als bei Vermittlern vor Ort. Zudem werden immer mehr Policen online abgeschlossen. Das drückt auf die Margen der Versicherer, und zwar seit Jahren.

Neutral verhalten sich die Portale also nicht. Als Makler leben sie von den Provisionen der Firmen. Eventuell spülen sie vermeintliche "Preis-Leistungs-Sieger" auf Platz 1 der Rangliste. Deshalb der Tipp: zwei Portale und zusätzlich einen nicht gelisteten Direktversicherer parallel nutzen.

Welcher Schutz ist der richtige? Bei alten Autos reicht es häufig, nur eine Kfz-Haftpflichtpolice abzuschließen. Verbraucherschützer empfehlen, dass ein Fahrzeug zumindest in den ersten drei Jahren vollkaskoversichert sein sollte, während nach etwa zehn Jahren selbst der Teilkaskoschutz nicht mehr unbedingt nötig ist. Der Bund der Versicherten (BdV) rät zu einer Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko und von maximal 500 Euro in der Vollkasko, um die Beiträge zu senken.

HAFTPFLICHT

Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt Schäden beim gegnerischen Unfallopfer ab. Auch die Insassen des eigenen Fahrzeugs sind geschützt. Der Fahrer selbst und Schäden am eigenen Auto bekommen allerdings keine Deckung. Die Police wirkt außerdem wie eine Rechtsschutzversicherung, weil sie unberechtigte Ansprüche Dritter abwehrt. Vorsicht: Unfälle durch Alkohol- und Drogenkonsum regulieren die Gesellschaften zwar, doch werden sie versuchen, sich das Geld vom Versicherten zurückzuholen.

Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, eine Million Euro für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden (etwa wenn der Geschädigte einen Flug versäumt und Schadenersatz fällig wird). Doch sollte man deutlich darüber hinausgehen. Bei Personenschäden sind mindestens 50 Millionen Euro empfehlenswert, bei Sachschäden sollten zehn Millionen Euro ausreichen. Weitere wichtige Kriterien sind:

Mallorca-Police: Diese Option erhöht die Deckung für Mietwagen im europäischen Ausland auf deutsches Niveau. Die Mallorca-Police kostet meistens keinen Aufschlag. Verspätete Anzeige: Bis zu welcher Höhe reguliert der Versicherer einen Schaden, den der Versicherte zunächst selbst tragen will, dann aber doch verspätet einreicht?

Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht: Welche Nachzahlung wird fällig, wenn der Kunde im Antrag falsche Angaben gemacht hat, etwa wenn die tatsächliche durchschnittliche Laufleistung höher liegt als angegeben?

TEILKASKO

Sie zahlt, wenn das eigene Auto gestohlen oder durch bestimmte Ursachen beschädigt wird, etwa wenn Hagel Spuren im Lack hinterlässt oder bei Sturm ein Ast auf den Wagen fällt. Ebenfalls eingeschlossen sind Glasbruch sowie Kabelschäden durch Kurzschluss. Weitere wichtige Kriterien sind:

Marderbisse: Schäden an Schläuchen und Verkabelung und deren Folgen sollten eingeschlossen sein. Vorsicht: Bei manchen Versicherern sind die zu erstattenden Summen begrenzt.

Erweiterung der Elementargefahren: Welche Gefahren sind - zusätzlich zu Überschwemmungen als Basisschutz - mitversichert? Großzügige Versicherer zahlen auch bei Lawinen, Dachlawinen, Erdbeben, Erdrutsch, Muren oder Steinschlag.

VOLLKASKO

Sie zahlt, wenn das eigene Auto durch eigenes Verschulden beschädigt wird (beispielsweise wenn man versehentlich in eine überflutete Unterführung gefahren ist und das Auto nicht mehr herausbekommt) oder wenn Dritte das Fahrzeug mutwillig beschädigen. Außerdem ist der volle Teilkaskoschutz inbegriffen. Weitere wichtige Kriterien sind:

Wildschadenklausel: In der Regel sind nur Zusammenstöße mit Haarwild versichert, also etwa mit Wildschweinen, Rehen und Hasen. Die Police sollte jedoch für alle Tiere gelten, so auch für Vögel, Hunde, Katzen, Pferde etc.

Neuwertentschädigung: Innerhalb welcher Frist nach Neukauf wird bei einem Totalschaden der komplette Neupreis ersetzt? Gute Policen zahlen ihn noch nach 18 Monaten.

Kaufwertentschädigung: Innerhalb welcher Frist nach Gebrauchtkauf wird der komplette Kaufpreis ersetzt? Hier sind bei leistungsstarken Anbietern 14 Monate drin.

Grobe Fahrlässigkeit: Üblicherweise leistet der Versicherer nicht, wenn der Kunde beispielsweise eine rote Ampel oder ein Stoppschild überfährt und verunglückt. Deshalb sollte der Anbieter auf den sogenannten Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Vorsicht: Das ist kein Freibrief. Besonders grobe Schnitzer muss sich der Fahrer nach wie vor zuschreiben lassen, bei einem Autodiebstahl etwa das Steckenlassen des Schlüssels oder bei Unfällen unter Einfluss von Alkohol und Drogen.

TELEMATIK

Ein spezielles Thema sind die Telematik-Tarife. Hier wird mittels im Auto eingebauter Technik das Fahrverhalten gemessen und in die Prämienberechnung einbezogen. Der BdV rät nach Angaben einer Sprecherin hiervon ab. Hauptargument: "Es ist nicht eindeutig nachvollziehbar, welches Fahrverhalten in welchem Umfang die Prämie reduziert." Auch seien die Telematik-Tarife selbst bei günstigem Fahrverhalten nicht in jedem Fall billiger als traditionelle Policen. "Zudem gibt man bei der Telematik viele Daten preis und sollte daher kritisch hinterfragen, welche Regelungen hier vereinbart werden."

SONSTIGES

Zurück zum 30. November: Selbst wenn dieser Termin verstrichen ist, können viele Kunden noch kündigen. Denn falls der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne dass eine Änderung in der Schadenfreiheitsklasse der Grund ist, existiert ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Nach Angaben des Vergleichsportals Verivox sollten Kunden als Kündigungsgrund ausdrücklich die Preiserhöhung nennen. Entscheidend ist, ob der Kfz-Versicherer den sogenannten Grundbeitrag erhöht hat, also ob der Beitrag unabhängig von Änderungen in der Schadenfreiheitsklasse teurer geworden ist. Versicherer, die den Beitrag für Verträge mit branchenüblicher Laufzeit erhöhen, müssen die Rechnungen spätestens Ende November versendet haben und auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.