In den USA sind gleich drei Banken in kurzer Zeit in die Pleite gerutscht. Müssen sich Sparer nun Sorgen machen?

Der Bankencrash in den USA zieht immer weitere Kreise. Zuerst traf es die auf Kryptoanlagen spezialisierte Silvergate Bank, dann die Silicon Valley Bank (SVB) und kurze Zeit später die Signature Bank. Nun macht die Angst die Runde, dass der Crash immer weitere Kreise ziehen könnte. Und Tages- und Festgeldsparer fragen sich, ob ihre Einlagen noch sicher sind.
 
Bei Banken mit Sitz in Deutschland brauchen sich Sparer erst einmal keine Sorgen zu machen, egal, ob es sich um Banken oder Sparkassen handelt. Zwar ist auch kürzlich in Deutschland eine Bank pleite gegangen, aber dies hatte nichts mit der aktuellen Entwicklung zu tun. Bis zu einem Betrag von 100000 Euro pro Kunde haftet im Pleitefall die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) mit Sitz in Berlin, die der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterliegt. Hinter der EdB steht am Ende der deutsche Staat, dessen Bonität von allen drei großen Ratingagenturen (S&P, Fitch, Moody´s)  mit der allerbesten Note überhaupt eingestuft wird. 

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Bei Beträgen über 100000 Euro wird es etwas kniffeliger: Zahlreiche Banken sind freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken: „Einlagen sind durch die freiwilligen Sicherungssysteme nur geschützt, soweit diese nicht bereits durch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung abgedeckt sind. Ein Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht nicht. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds beim BdB sichert alle Einlagen von privaten Kunden, Personengesellschaften und Stiftungen, die ausschließlich privates Vermögen verwalten. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherungsgrenze beträgt seit dem 1. Januar 2020 15 % der Eigenmittel einer Mitgliedsbank“ erläutert die Bundesbank.

Bei Sparkassen greift das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe: „Die Einlagensicherung schützt gedeckte Einlagen der Kunden eines Instituts gemäß dem Einlagensicherungsgesetz. Sofern die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Entschädigungsfall feststellt, haben Kunden ein Recht auf Entschädigung binnen sieben Arbeitstagen. Rechtsträger des Einlagensicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe ist der Deutsche Sparkassen- und Giroverband e. V.“,  so der Deutsche Sparkassen- und Giroverband auf seiner Webseite. 

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