Der Beschluss der Staatsregierung datiert aus dem Jahr 2017 und greift jetzt. Es soll allenfalls noch individuelle Härtefallregelungen geben. Konkreter Anlass für die Entscheidung war ein Hochwasser im niederbayerischen Simbach im Juni 2016, bei dem fünf Menschen starben und ein immenser Sachschaden entstand. Noch gravierender waren 2013 die weitflächigen Überflutungen an vielen Orten Niederbayerns, nachdem es wochenlang geregnet hatte. Der Freistaat zahlte in beiden Fällen enorme Summen an Soforthilfen.

Nun erklärte die Verbraucherzentrale Bayern: "Hauseigentümer sollten aktiv für den passenden Versicherungsschutz sorgen, der für diese Art von Schäden eintritt." Hintergrund: Hausrat- und Wohngebäudepolicen greifen in den geschilderten Fällen üblicherweise nicht. Eine Hausratversicherung zahlt bei Schäden an beweglichen Gegenständen, wie Möbeln, Elektrogeräten und Hausrat. Als Schadensursache gelten Einbrüche, Raub, Vandalismus oder Blitzeinschläge. Die Wohngebäudeversicherung gilt für Schäden am Haus, in der Regel hervorgerufen durch Leitungswasser, Hagel, Feuer und Sturm. Wenn aber beispielsweise Starkregen zu Überflutungen führt und deshalb der Keller vollläuft, ist eine sogenannte Elementarschadenversicherung nötig. Sie kann nicht eigenständig abgeschlossen werden, sondern nur in Kombination mit Hausrat- und Wohngebäudeschutz - und auch nur beim jeweils gleichen Anbieter.

Allerdings ist der Versicherer nicht verpflichtet, eine Police anzubieten. Für Häuser in besonders gefährdeten Gebieten kann man deshalb oft keinen oder nur einen sehr teuren Tarif abschließen. Die Höhe der Prämie bemisst sich nach der jeweiligen Risikostufe, die für alle Wohngebiete Deutschlands festgelegt ist. Konkret gestalten die Versicherer ihre Policen nach einem System von vier Risikozonen. Die Gefährdungsklasse hängt von der unmittelbaren Nähe zu einem Gewässer ab, das bei Starkregen schnell über die Ufer steigen kann. Das System namens Zürs Geo GDV steht Privatleuten nicht zur Verfügung, sondern nur Versicherern und deren Vermittlern.

Der Verbraucherservice Bayern und die Verbraucherzentrale Bayern informieren rund um das Thema Elementarschäden am eigens eingerichteten Info-Telefon unter der kostenfreien Rufnummer 0800/222 00 99. Zudem haben die Verbraucherverbände eine bayernweite Informationskampagne gestartet - unter anderem mit dem Ratgeber "Keine Elementarschadenversicherung?", der kostenlos in allen Beratungsstellen des Verbraucherservice und der Verbraucherzentrale ausliegt. Alle Infos zur Kampagne gibt es auf www.elementarschaden.bayern. Dort können Verbraucher auch ihre Erfahrungen beim Versicherungsabschluss kundtun.