Ich betreibe eine Physiotherapiepraxis und habe 2004 für eine Mitarbeiterin eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) via Entgeltumwandlung abgeschlossen. Der Vertrag hat einen relativ hohen Garantiezins. Seit Anfang 2022 müssen Arbeitgeber in der bAV laut Gesetz einen Zuschuss einzahlen. Als ich das angehen wollte, erklärte der Versicherer, dass dafür ein neuer Vertrag nötig sei - mit niedrigerem Garantiezins. Meine Frage: Ist das rechtens? Immerhin wäre diese Lösung für die Mitarbeiterin nachteilig.

Euro am Sonntag: Das kann durchaus rechtens sein. "Ob der Zuschuss zusätzlich in einen bestehenden Vertrag eingezahlt werden kann, hängt nicht nur am jeweiligen Versicherungsunternehmen, sondern auch an den Rechnungsgrundlagen des Vertrags und der Höhe des Zuschusses", sagt Markus Keller, Geschäftsführer der bAV-Beratung febs Consulting in Grasbrunn bei München. Es sei durchaus üblich, dass eine Beitragserhöhung auf Basis der Versicherungsbedingungen abgelehnt wird. "Gerade bei älteren Verträgen stehen die hohen Garantiezinssätze nicht für beliebige Erhöhungen zur Verfügung."

Solch eine Vertragserhöhung läge vor, wenn Sie bei einer angenommenen bisherigen Entgeltumwandlung von 100 Euro die gesetzlich möglichen 15 Prozent Zuschuss - in diesem Fall 15 Euro - drauflegen würden. Möglicher Ausweg laut Keller: Sie vereinbaren mit der Arbeitnehmerin, dass der Zuschuss nicht obendrauf kommt, sondern sich der Umwandlungsbetrag um den Arbeitgeberzuschuss reduziert, sodass der Versicherungsbeitrag konstant bleibt. Beispiel: Aus 100 Euro bisheriger Entgeltumwandlung werden so - bei einem Zuschuss von 15 Prozent - 86,96 Euro Entgeltumwandlung und 13,04 Euro Arbeitgeberzuschuss. So vermeidet man auch Abschluss- und Vertriebskosten für einen Neuvertrag.