Ein neues Kapitel im Dieselskandal: Am Montag beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) ein weiteres Mal mit den Dieselmanipulationen des VW-Konzerns. Dieses Mal geht es um die Frage, ob die durchgeführten Software-Updates illegal sind - und der Autohersteller damit zum wiederholten Male seine Kunden getäuscht hat.

Zur Vorgeschichte: Als der VW-Abgasskandal im September 2015 bekannt wurde, waren Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 von den Abgasmanipulationen betroffen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete daraufhin den Rückruf der betroffenen Fahrzeuge an, damit ein Software-Update aufgespielt und die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird.

Seither gibt es jedoch den Verdacht, dass auch nach dem Update die Abgasrückführung ab einem bestimmten Temperaturbereich (bekannt als sogenanntes Thermofenster) zurückgefahren wird. Kunden und Umweltverbände haben deshalb Klagen eingereicht und verlangen Schadenersatz oder eine Hardware-Nachrüstung. Auch die Straßenzulassung der betroffenen Fahrzeuge steht auf dem Spiel.

Land- und Oberlandesgerichte entscheiden unterschiedlich


Wie der BGH am Montag urteilen wird, ist nicht abzusehen: Die bisherige Rechtsprechung bei Oberlandes- und Landgerichten ist nicht einheitlich. Manche Richter geben den Klägern Recht; andere wiederum verweisen darauf, dass das KBA die Nachrüstungen abgesegnet hat. Von einer vorsätzlichen Täuschung - eine wesentliche Bedingung für Schadenersatz - könne daher nicht mehr ausgegangen werden.

Sollte der BGH die Software-Updates von VW als illegal erklären, müsste der Hersteller wohl die Fahrzeuge zurückrufen und erneut nachrüsten. Der Imageschaden für VW wäre groß. Der auf Dieselklagen spezialisierte Anwalt Claus Goldenstein erklärt gegenüber BÖRSE ONLINE: "Sollten die verantwortlichen Richter das Update als unzulässig bewerten, müssten allein in Deutschland rund 2,5 Millionen Fahrzeuge zurückgerufen werden. Zudem müsste geprüft werden, ob das KBA über diesen Betrug Bescheid wusste. Die Behörde hat das Update immerhin geprüft und genehmigt."

Wichtiger Hinweis: Am Freitag Nachmittag teilte der BGH mit, dass der Kläger im konkreten Fall seine Klage gegen VW zurückgenommen hat. Die Gründe dafür blieben zunächst unklar. Eine Möglichkeit ist, dass sich beide Seiten außergerichtlich auf eine Vergleichszahlung geeinigt haben. Das ist aber Spekulation. Die Rechtslage bleibt damit vorerst weiter unklar. Es ist aber davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten ein ähnlicher Fall vor dem BGH landet.