Anleihe-Frust

Sie erwähnen in Ausgabe 07/2020 die K + S-Anleihe (WKN: A2E 4U9). Wenn ich versuche, diese Anleihe zu kaufen (bei Consorbank oder Comdirect), erhalte ich eine Meldung wie "Aufgrund derzeit nicht vorhandener Basisinformationen zum gewünschten Instrument kann die Order nicht angenommen werden". Diese Anleihe befindet sich aber bereits im Depot. Sie war also zu einem früheren Zeitpunkt kaufbar und wird auch gehandelt. Ähnliches passiert bei einer Anleihe von Accentro Real Estate (WKN: A25 4YS). Es gibt noch viele Beispiele. Ich bin bestimmt nicht der Einzige, der diesen Effekt beobachtet. Wer müsste hier etwas tun, damit diese Anleihen für mich kaufbar werden? Ist das bei allen Banken so? Oder ist es gar nicht mehr gewünscht, dass ich als Privatanleger diese Anleihen kaufe?

Börse ONLINE: Wir überprüfen die Handelbarkeit von Anleihen für Privatanleger in der Regel. Im Fall K + S scheint uns das aber durchgerutscht zu sein, da in den Zielmarktinformationen ausdrücklich auch Privatanleger als Zielgruppe genannt sind. Sie sind mit dem Problem nicht allein. Leider ist es seit den Regelungen durch MiFID II so, dass Privatanleger vom Anleihehandel quasi abgeschnitten sind, sobald auch nur ein Hauch Komplexität mit dem Wertpapier verbunden ist - und zwar bei allen Banken.

Die Einzigen, die etwas tun könnten, sind die Investor-Relations- oder Credit- Relations-Abteilungen der Unternehmen, die sich darum kümmern müssen, die Basisprospekte zu hinterlegen. Wir werden beide Unternehmen darum bitten, dies zu tun. Versprechen, dass sie darauf reagieren, können wir jedoch nicht. Zu Ihrer letzten Frage ist zu sagen, dass der Kauf von Anleihen durch Privatanleger in Deutschland und der EU politisch offenbar tatsächlich nicht gewünscht ist, ansonsten gäbe es diese Regelungen nicht.

Versicherungs-Lust

Ich habe gerade angefangen, in Schweden zu arbeiten, und muss mich deshalb dort krankenversichern. Ich würde aber gern auch weiterhin in Deutschland versichert bleiben, um weiter zum Arzt meines Vertrauens gehen zu können. Ist es möglich, in Deutschland versichert zu bleiben, ohne den vollen Monatsbeitrag zahlen zu müssen?

Börse ONLINE: Grundsätzlich nein. Wenn Sie als deutscher Kassenpatient in Schweden arbeiten, werden Sie automatisch über den dortigen Arbeitgeber versichert. Zuständig ist die schwedische Nationale Agentur für Sozialversicherung (Försäkringskassan, www.forsakringskassan.se). Selbst wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten, ist eine Doppelversicherung - oder ein Mindestbeitrag, um Mitglied zu bleiben - nach Angaben des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich. Da Sie dann aber in Schweden versichert sind, werden dadurch automatisch Leistungen in Deutschland abgedeckt: Dafür benötigen Sie lediglich vor Ihrer Abreise eine kostenlose EU-Versicherungskarte. Mit dieser Karte sind Behandlungen nach einem Unfall oder bei Krankheit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (also auch in Deutschland) abgedeckt.

Wer einen Arbeitsplatz außerhalb der EU antritt, dem empfiehlt der AOK-Bundesverband, eine sogenannte Anwartschaft abzuschließen. Damit kann man nach dem Auslandsaufenthalt ohne Nachteile wieder in die deutsche Versicherung zurückwechseln. Das ist aber nur ein Rückkehrrecht. Ein Leistungsanspruch entsteht daraus nicht.

Ein Sonderfall ist die Entsendung: Wenn ein deutscher Arbeitgeber seinen Angestellten für einen befristeten Zeitraum ins Ausland schickt, greift automatisch die Auslandsversicherung der deutschen Krankenkasse.