Bereits am 1. Februar dieses Jahres klang es nach stundenlangen Verhandlungen der Finanzminister von Bund und Ländern ganz ähnlich. "Bund und Länder verständigen sich auf Eckpunkte für Grundsteuer-Reform", hieß es seinerzeit. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) verkündete damals unter dieser Überschrift Einzelheiten zur Reform der Grundsteuer. Die Details zur Besteuerung umfassten unter anderem das Berücksichtigen von Bodenrichtwerten, des Gebäudealters und der durchschnittlichen Miete an einem Ort.

Im Februar gab es schon mal eine Einigung, die keine war


Kurze Zeit später wurde klar, dass sich Bund und Länder nicht wirklich verständigt hatten. Insbesondere die bayerische CSU pochte darauf, für die Berechnung der Grundsteuer ein reines Flächenmodell anzuwenden. Hierbei würde es einzig um Quadratmeter gehen, nicht jedoch um Bewertungskomponenten, die der Bundesfinanzminister unbedingt berücksichtigt sehen wollte. Das Flächenmodell gilt einerseits als weniger bürokratisch, vor allem aber würde es verhindern helfen, dass Immobilien, die in den vergangenen Jahrzehnten massiv an Wert gewonnen haben, stärker besteuert würden. Von solchen Immobilien gibt es insbesondere in Teilen Bayerns sehr viele. Allen voran in München und Umgebung sind die Preise für Wohnungen und Häuser in den vergangenen Jahrzehnten stark gestiegen.

Zuletzt bestand die CSU, mithin also einer der drei Koalitionspartner, darauf, bei dem Gesetz zur Grundsteuerreform Öffnungsklauseln für die Bundesländer vorzusehen. Ihr Ziel: Ganz gleich, was im Bundesgesetz für die Grundsteuer stehen würde, sie wollte in Bayern ihr Flächenmodell anwenden können. Ob das für Eigentümer und Mieter am Ende tatsächlich günstiger kommt, wird jedoch erst dann feststehen, wenn die Kommunen ihre Grundsteuerhebesätze festgelegt haben. Die entscheiden am Ende darüber, für wen die Reform der Grundsteuer eher teurer oder eher günstiger wird.

Unklarheit um Öffnungsklausel für Bundesländer


Zu der offenbar vereinbarten Öffnungsklausel für die Bundesländer äußerten sich Vertreter der Koalitionsparteien höchst unterschiedlich. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte laut tagesschau.de an, sein Bundesland werde die Grundsteuer anders berechnen als im Konzept des Bundesfinanzministeriums vorgesehen. Die Steuer werde in Bayern anhand der Grundstücksfläche berechnet, der Wert von Grundstücken und Gebäuden werde keine Rolle spielen.

Anders äußerte sich SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil im ZDF-Morgenmagazin. Er betonte, es werde bundeseinheitliche Bewertungen geben. Die Öffnungsklausel für die Bundesländer sehe ausdrücklich nicht vor, "dass jeder machen kann, was er will". Vielmehr sprach Klingbeil von Subventionen, die die Länder leisten könnten. Was damit genau gemeint sein könnte, sagte er nicht. Nur noch so viel: Es werde hinsichtlich der Grundbesteuerung keinen Wettbewerb zwischen den Ländern geben. Ein solcher herrscht beispielsweise bei der Erhebung der Grunderwerbsteuer. Hier reichen die Sätze je nach Bundesland von 3,5 Prozent bis 6,5 Prozent des Kaufpreises.

Reform muss bis Ende 2019 Gesetz sein, sonst entfällt die Grundsteuer

Die Reform der Grundsteuer ist erforderlich, nachdem das Bundesverfassungsgericht im April 2018 die bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Das Gericht räumte dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2019 ein, eine Neuregelung vorzunehmen, die dann spätestens ab 2025 umzusetzen wäre. Andernfalls würde die Grundsteuer entfallen, die den Kommunen zuletzt mehr als 14 Milliarden Euro im Jahr einbrachte. Die Grundsteuer wird bislang auf der Grundlage von Einheitswerten berechnet, die in Westdeutschland aus dem Jahr 1964 stammen, in Ostdeutschland gar aus dem Jahr 1935.