Kreditportale wie Auxmoney, Smava, Viainvest oder Mintos bieten Schuldnern auch mit schlechter Bonität die Chance auf einen schnellen Kredit. Private Investoren, die diese Kredite mit ihren eigenen Anlagesummen ab 25 Euro aufwärts ermöglichen, nutzen die Online-Marktplätze als lukrative Möglichkeit, in der anhaltenden Niedrigzinsphase für ihre Ersparnisse Renditen von bis zu fünf Prozent (Auxmoney) herauszuholen. Smava wirbt bei entsprechender Risikobereitschaft sogar mit elf Prozent Ertrag.

Bei der in den Vereinigten Staaten entwickelten Idee, übers Internet viele Geldgeber zusammenzubringen, die einen Kredit ausreichen, spricht man von Crowdlending. Die Kreditportale prüfen die Bonität des Schuldners, ermitteln einen Zinssatz für den Kredit und vermitteln die Kreditvergabe durch private Anleger. Für die eigentliche Abwicklung des Kreditgeschäfts bedienen sich die Internetplattformen jeweils einer zwischengeschalteten Bank. Bei Auxmoney ist das zum Beispiel die Süd-West-Kreditbank mit Sitz in Bingen am Rhein. Kreditgeber und -nehmer haben also keinen unmittelbaren Kontakt miteinander.

Der Fiskus verdient mit



Anders als bei Geldanlagen über eine reguläre Bank hat der Anleger bei Investments über Online-Kreditportale selbst für eine Versteuerung seiner Erträge zu sorgen. Die Zinsen aus Online-Privatkrediten unterliegen beim Kreditgeber nämlich als Kapitalerträge der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Für Kirchenmitglieder erhöht sich die Steuerbelastung noch um die Kirchensteuer. Der Onlinevermittler hält sich aus der Versteuerung raus - Anleger erhalten von ihm lediglich eine Bescheinigung über die verdienten Zinsen. Diese Erträge muss jeder Sparer in seiner jährlichen Einkommensteuererklärung beim Finanzamt deklarieren.

Allerdings kassiert das Finanzamt nicht ab dem ersten verdienten Euro voll ab. Singlesparer können jährlich einen steuerfreien Sparerpauschbetrag von 801 Euro geltend machen (Verheiratete: 1602 Euro). Den Freibetrag berücksichtigt das Finanzamt erst bei der Abrechnung im Steuerbescheid automatisch - sofern das steuerfreie Volumen nicht anderweitig ausgeschöpft wurde. Mit dem Pauschbetrag sind auch alle Kosten der Geldanlage abgegolten - die Gebühren der Kreditvermittlungsportale (bei Auxmoney zum Beispiel einmalig ein Prozent der Anlagesumme, bei Smava 1,35 Prozent) dürfen also nicht als Werbungskosten abgezogen werden. Steuerpflichtig bleiben die vereinnahmten Zinsen.

Portale wie Via-invest und Mintos vermitteln auch Darlehen an Kreditnehmer im Ausland. Das kann für deutsche Anleger den Einbehalt von ausländischen Quellensteuern bedeuten. Vermeiden oder zumindest reduzieren kann man diese Steuerabzüge nur durch eine vor der ersten Kredittransaktion auf dem Investorenprofil hochgeladene Ansässigkeitsbescheinigung des deutschen Wohnsitzfinanzamtes. Darin wird bestätigt, dass der Anleger in der Bundesrepublik steuerlich erfasst ist. Werden Kredite in verschiedene Länder vergeben, braucht man für jedes einzelne Land eine gesonderte Bescheinigung. Tipp: Einbehaltene ausländische Quellensteuer tragen Anleger in ihrer Jahresabrechnung mit dem deutschen Finanzamt ein - die Beamten verrechnen diese Beträge dann als Anzahlung auf die hierzulande fällige Abgeltungsteuer.

Wichtig ist bei dieser Anlageform, Steuerfallen zu vermeiden. Verschweigen sollte man seine Zinserträge in der Steuererklärung nicht. Das Entdeckungsrisiko ist hoch, weil Steuerfahnder die deutschen Online-Kreditbörsen regelmäßig ins Fadenkreuz nehmen. Sie suchen nach Geldanlegern, die ihre Zinserträge abgeltungsteuerfrei kassieren und die notwendige Nachversteuerung über die Steuererklärung "vergessen". Die Portale sind verpflichtet, auf Nachfragen der Fahnder Identität, Anlagesummen und erzielte Zinserträge einzelner Sparer zu offenbaren - ein Bankgeheimnis gibt es nicht.

Kreditausfall spart Steuern



Ausländische Partnerbanken der Kreditportale sind seit September 2017 verpflichtet, Zinserträge deutscher Anleger digital zu melden. Der Informationsaustausch erfolgt mittlerweile mit über 100 Staaten. Wer hier bei Kontrollen nachträglich auffliegt, riskiert eine Strafe wegen Steuerhinterziehung. Die dem Fiskus vorenthaltenen Steuern müssen ohnehin nachentrichtet werden, im schlimmsten Fall bis zu zehn Jahre rückwirkend und plus sechs Prozent Zinsen.

Und was ist mit der Steuerpflicht, wenn ein Kredit ausfällt? Die Online-Kreditportale checken mit einem ausgeklügelten System für Anleger, ob Schuldner über ausreichende Bonität verfügen. Eine Garantie, dass Gläubiger ihren Einsatz hundertprozentig zurückbekommen, geben die Portale allerdings nicht. Auxmoney zum Beispiel nennt eine durchschnittliche Kreditausfallrate von vier Prozent. Auch eine Einlagensicherung wie bei einer normalen Bank gibt es bei den Onlinevermittlern nur für das bei der Partnerbank geparkte noch nicht investierte Geld.

Die gute Nachricht, wenn es schlechte Nachrichten vom Kreditnehmer gibt: Verluste aus privat gewährten Darlehen können steuerlich geltend gemacht werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 24. Oktober 2017 entschieden (Aktenzeichen VIII R 13/15). Verluste der Kreditsumme lassen sich über die Steuererklärung mit anderen Kapitaleinkünften wie Zinseinnahmen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen aus dem Verkauf von Aktien und Fondsanteilen verrechnen.