Während die Politiker über die Gasumlage und einen Preisdeckel streiten, treffen in vielen Haushalten die Briefe der Gas-Versorger ein. Mitunter sollen Kunden etliche hundert Euro mehr zahlen. Ist das gerechtfertigt? Wie wehrt man sich dagegen? Börse Online hat sich bei Experten umgehört. Ein Überblick. Von Simone Gröneweg

Worum geht es?

Gas ist knapp und teuer. Während die Politik um die Einführung der Gasumlage ringt, trudeln bei vielen der etwa 30 Millionen Gaskundinnen und -Kunden in Deutschland Briefe von Gas-Versorgern ein. Je nach Anbieter, Wohnort und Tarif müssten Verbraucherinnen und Verbraucher im schlimmsten Fall mit einer Verzehnfachung der Kosten rechnen, berichten Medien. Für etliche wird es richtig kostspielig, für manche geht es um die finanzielle Existenz. 

Wie kommt es zu den hohen Preisen?

Den Durchblick zu bewahren, ist gar nicht so leicht. Der Ukraine-Krieg hat den Gasmarkt durcheinandergewirbelt. Einige Versorger zahlen derzeit mehr Geld fürs Gas, als sie von den Kunden dafür kriegen. Auf Dauer kann das nicht funktionieren. Die heftig umstrittene Gasumlage sollte den Energie-Unternehmen helfen. Nun scheint sie vor dem Aus zu stehen. Gleichzeitig wird über einen Preisdeckel fürs Gas diskutiert, um die Verbraucher zumindest für den Grundbedarf zu entlasten. Dementsprechend ist noch nicht genau klar, welche Belastungen auf Verbraucher zukommen. Es wird aber teurer. In jedem Fall sollte man den Gasverbrauch reduzieren, raten Verbraucherschützer.

Versorger fordert höhere Abschlagszahlungen

Etliche Versorger haben ihre Kunden schon angeschrieben und höhere Abschlagszahlungen angekündigt. Damit die überhaupt greifen, muss es vorher allerdings eine wirksame Preiserhöhung gegeben haben. „In der Grundversorgung muss die Preiserhöhung sechs Wochen und bei Sonderkundenverträgen vier Wochen vor Wirksamwerden angekündigt werden“, erklärt René Zietlow-Zahl von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Als Sonderkunden gelten Verbraucher, die mit ihrem Grundversorger oder einem anderen Anbieter einen besonderen Tarif vereinbart haben. Grundversorger ist der Anbieter, der vor Ort die meisten Kunden beliefert. Wer dazu mehr wissen möchte: Auf der Internetseite der Bundesnetzagentur gibt es eine Liste dazu.

Wie kontrolliert man die Erhöhungen?

Schauen Sie sich genau an, wie viel Sie monatlich mehr bezahlen sollen. Die Höhe des Abschlagsbetrages hängt davon ab, wie viel Gas ein Haushalt voraussichtlich verbraucht und vom Preis des Anbieters. Aus rechtlicher Sicht gilt: Die Abschlagszahlung sollte sich am Vorjahresverbrauch orientieren. Vergleichen Sie darum die Daten mit dem Vorjahr. Tut sie das nicht, sollten Sie sich mit dem Anbieter in Verbindung setzen. Der ist verpflichtet, die höhere Abschläge zu begründen. Kunden sollten per Einschreiben Widerspruch einlegen und gleichzeitig unbedingt klarstellen, dass der Widerspruch keine Sonderkündigung darstellt. Darauf weist der Verbraucherzentrale Bundesverband hin. 

Wie sehr darf der Versorger die Preise erhöhen?

Eine einseitige Abschlagsanpassung ist nur in der Höhe der Preiserhöhung zulässig. „Beispielsweise darf der Abschlag, wenn sich die Preise um zehn Prozent erhöht haben, auch nur um zehn Prozent erhöhen“, betont Verbraucherschützer René Zietlow-Zahl. Ob die Preise des Versorgers angemessen sind, lässt sich sehr schwierig nachvollziehen. Das Einkaufsverhalten der Versorger wird man in der Regel nur schwer kontrollieren können. „Verbraucher und Verbraucherinnen haben jedoch einen Anspruch auf schriftliche Erläuterung der Preiserhöhungen, wenn diese nicht nachvollziehbar sind“, sagt Zietlow-Zahl. Darauf sollten sie bestehen. 

Der Versorger hat sich noch nicht gemeldet

Sollte sich der Gas-Anbieter noch nicht gemeldet haben, können sich die Verbraucher natürlich nach Preissteigerungen erkundigen. Ob dies einen Erfolg hat, bleibt ungewiss. Für die Verbraucher wird es eher ein Vorteil sein, wenn vom Versorger noch kein Schreiben angekommen ist. „In der Regel melden sich die Versorger wegen Preissteigerungen“, meint Verbraucherschützer René Zietlow-Zahl.  

Freiwillig höhere Abschläge zahlen?

Nein! Das sollten Sie nicht tun. „Wir raten davon ab, dass Verbraucher und Verbraucherinnen die Abschläge eigenmächtig so weit erhöhen, dass sie sich damit etwas beim ,Versorger ansparen‘“, warnt der Energieexperte. Sollten die Abschläge überhöht sein und der Versorger in die Insolvenz rutschen, würden die Kunden das Insolvenzrisiko des Versorgers tragen und ihr zu viel gezahltes Geld möglicherweise nicht wiederbekommen, erklärt er. Darum sollte man das Geld besser auf einem Tagesgeldkonto bunkern, um gegebenenfalls Nachzahlungen zu leisten.