In Deutschland gibt es mehr als 20 börsennotierte Unternehmen, die ihre Dividenden dieses Jahr ganz oder teilweise steuerfrei „aus der Substanz“ zahlen. Zu diesem Kreis gehört auch ein Immobilienunternehmen aus Duisburg
Details zur Dividendenzahlung:
Auf der Hauptversammlung der Hamborner Reit am 26. Juni 2025 soll eine Dividende in Höhe von 0,48 Euro pro Aktie beschlossen werden. Der Ex-Tag ist der 27 Juni 2025. Die Dividende wird ab dem 1. Juli 2025 durch die depotführenden Banken ausgezahlt. Die Dividendenrendite liegt aktuell bei sieben Prozent.
Ausschüttung 2025 zur Hälfte steuerfrei:
m Jahr 2025 wird die Auszahlung der Dividende mit hälftigem Abzug von Kapitalertragsteuer erfolgen. „Ein Teil der Dividende – rund 0,24 € je Aktie – wird aus dem steuerlichen Einlagekonto gemäß § 27 Körperschaftsteuergesetz (nicht in das Nennkapital geleistete Einlagen) ausgeschüttet. Dieser Teil der Dividende wird ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag ausgezahlt“ , erklärte Jacqueline Steuer, zuständig für Investor Relations bei Hamborner Reit, auf Anfrage von BÖRSE ONLINE. „Der verbleibende Teil der Dividende in Höhe von ebenfalls rund 0,24 € je Aktie unterliegt hingegen dem regulären Steuerabzug. Hier erfolgt die Auszahlung nach Abzug von 25 Prozent Kapitalertragsteuer sowie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 %). Gegebenenfalls wird zusätzlich Kirchensteuer einbehalten“, so Jacqueline Steuer weiter.
Rechtlicher Hintergrund:
Teilweise Steuerfreiheit der Ausschüttung bedeutet: Die Dividende wird zur Hälfte ohne Abzug von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ausbezahlt. Basis für diese rechtliche Gestaltung sind bilanzrechtliche Umstrukturierungen in der Vergangenheit. Das Einlagekonto hat steuerlich die Funktion, dass die von den Anteilseignern geleisteten Gesellschaftereinlagen von den durch die Gesellschaft selbst erwirtschafteten Gewinnen getrennt werden. Aktionäre bekommen so die Ausschüttung partiell „brutto für netto“ auf ihr Depot-Verrechnungskonto überwiesen, ohne dass für den steuerfreien. Anteil der Sparpauschbetrag (1000 Euro Singles, 2000 Euro zusammenveranlagte Partner) belastet wird.
Dauerhafte Steuerfreiheit
Langfristig profitieren bei Ausschüttungen von Einlagekonten nur Anleger, die entsprechende Dividendenpapiere bereits vor Einführung der Abgeltungsteuer 2009 gekauft haben: Sie kassieren bei späteren Verkäufen Kursgewinne ohne Abzug steuerfrei. Die Hamborner Reit AG ist bereits seit 1954 börsennotiert, damals noch unter dem Namen Hamborner Bergbau Aktiengesellschaft. Im Jahr 210 wurden die Aktien der Gesellschaft in eine REIT-AG umgewandelt
Rechtliche Besonderheit
Durch die Gesellschaftsform REIT (Real Estate Investment Trust) -AG profitiert das Unternehmen von einer Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer, muss dafür mindestens 90 Prozent der Gewinne an die Aktionäre ausschütten und bestimmte Eigenkapital- sowie Umsatzquoten erfüllen.
Steuerstundungs-Effekt:
Alle Aktionäre, die später, also seit 2009, eingestiegen sind, erzielen bei Dividendenzahlungen vom Einlagekonto zumindest einen „Steuerstundungs“-Effekt: Beim Verkauf werden die steuerfreien Ausschüttungen vom Kaufkurs abgezogen, die Differenz zwischen reduziertem Einstandspreis und Verkaufskurs ist dann kapitalertragsteuerpflichtig.
Zum Unternehmen:
Die HAMBORNER REIT ist geschäftlich als Bestandshalter für Büro- und Einzelhandelsimmobilien aktiv. Die Immobilienfirma besitzt Objekte in mehreren deutschen Städten und konzentriert sich auf Einzelhandelsflächen, Fachmärkte sowie Büro- und Ärztezentren.
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