Bis zum Jahresende gibt es noch ausreichend Spielräume, um die persönliche Steuerlast für 2025 zu senken. Mit diesen zehn Last-Minute-Tipps gelingt es.

1. Geplante Ausgaben vorziehen

Die Grundregel: Ohnehin geplante Ausgaben, die im Zusammenhang mit Zahlungen, Investitionen und Förderungen stehen, könne von 2026 auf die Zeit bis 31. Dezember 2025 vorverlegt werden. Dazu zählen etwa steuerlich absetzbare Reparaturen, Spenden und Investitionen. 

2. Geringwertige Wirtschaftsgüter kaufen

Anschaffungen bis zum Kaufpreis von 800 Euro (952 Euro  brutto) können sofort als Arbeitsmittel voll abgesetzt werden. Entscheidend ist hier der Nettokaufpreis. Gerade Freiberufler und Selbstständige mit hohem Gewinn im zu Ende gehenden Jahr sollten möglichst viele betriebliche Anschaffungen bis 800 Euro netto noch 2025 tätigen und sofort absetzen.

3. IT-Arbeitsmittel anschaffen

 Für Hard- und Software gibt es keine betragsmäßige Obergrenze mehr: Sie kann steuerlich in aller Regel im Jahr der Anschaffung vollständig abgesetzt werden, weil die Finanzverwaltung eine Nutzungsdauer von einem Jahr zulässt und aus Billigkeitsgründen eine Vollabschreibung im Anschaffungsjahr nicht beanstandet

Arbeitnehmer könne Ausgaben für beruflich genutze PCs,Notbools, Smartphones, Software und Drucker im Jahr der Anschaffung in voller Höhe geltend mache. Bei gemischter Nutzung ist der berufliche Anteil anzusetzen. Selbstständige müssen derartige Anschaffunent im Anlagevermögen erfassen, können diese 2025 dann ebenfalls vollständig als Betriebsausgabe abschreiben.

4. Rechnungen rund um Haus & Wohnung begleichen

Wer dieses Jahr als Eigentümer oder Mieter Handwerkerleistungen für Arbeiten an oder im Privathaushalt in Auftrag gegeben hat und durchführen ließ, kann 20 Prozent der bis zum 31.12.2025 unbar bezahlten Beträge für Arbeitskosten bis zu 6000 Euro direkt von der Steuerschuld abziehen, maximal also 1200 Euro. Eine prozentuale Aufteilung des Rechnungsbetrags in Arbeits- und Materialkosten ist im Fall einer Beleganforderung vom zuständigen Finanzamt zu akzeptieren. 

Die bis zum Jahresende unbar gezahlten Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen können zu 20 Prozent (maximal 4000 Euro) direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Neben Ausgaben für Haushaltshilfen, Gärtner, Winterräumdienste, Gehwegreinigung, Altenpfleger, Au-pairs und Hausmeister gilt die Abzugsmöglichkeit auch für Haustierbetreuer. Pflegebedürftige dürfen mit ihrem Entlastungsbetrag von 125 Euro auch haushaltsnahe Dienste bezahlen.

5. Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale justieren

Die steuerfreie Übungsleiterpauschale für pädagogische, künstlerische oder pflegerische Tätigkeiten im Auftrag gemeinnütziger Organisationen, Vereine und öffentlicher Einrichtungen wird 2026 von 3000 auf 3300 Euro erhöht. Wer dieses Jahr die Steuerfrei-Grenze voraussichtlich überschreitet, kann gegebenenfalls mit dem Auftraggeber vereinbaren, dass eine noch ausstehende Zahlung erst im neuen Jahr zufliesst.

Gleiches gilt für die Ehrenamtspauschale, die eine steuer- und sozialversicherungsfreie Aufwandsentschädigung ermöglicht und  im neuen Jahr von 840 auf 960 Euro steigt. Auch hier ist eine Feinjustierung  beim Zeitpunkt der Zahlung möglich, um Steuerfreibeträge optimal zu nutzen.

6. Sparerfreibetrag anpassen

Bankkunden sollten erteilte Freistellungsaufträge (für 2025 unverändert 1000 Euro bei Alleinstehenden und 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Partnern) prüfen und gegebenenfalls  vor Jahresende anpassen. Gecheckt werden sollten alle Depots und Konten auf erwartete Erträge, um den Freibetrag proportional zu verteilen, etwa höhere Summen bei Brokern mit hohen Dividenden, auch im Hinblick auf 2026.

Sind Anleger Kunden bei mehreren Banken, ist es wichtig, den Freistellungs-Höchstbetrag nicht zu überschreiten. Ehepaare können diesen Betrag flexibel aufteilen, etwa 1200 Euro bei einem Partner und 800 Euro beim anderen, um den Zufluss von Kapitaleinkünften fiskalisch optimal abzudecken. 

Der  Auftrag kann online oder per Formular bei jeder Bank gestellt werden, inklusive Steuer-ID, Adresse, Familienstand und gewünschtem Betrag. Änderungen für 2025 bis spätestens 30. Dezember. Der Auftrag ist Inder Regel sofort wirksam, teilweise auch rückwirkend bei manchen Geldinstituten. Bei Versäumnis ist eine Erstattung zuviel gezahlter Abgaben über die Steuererklärung für 2025 möglich.

7. PKV-Beiträge vorauszahlen

Bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags für private Kranken- und Pflegeversicherung absetzen Privat Krankenversicherte können auch 2025 bis zu drei Jahresbeiträge, im Voraus bezahlen. Das Finanzamt muss diese Zahlungen zur privaten Krankenversicherung als Sonderausgaben akzeptieren. Begünstigt sind nur die Beiträge zur Basisabsicherung der Kranken- und Pflegepflichtversicherung; Wahlleistungen wie Einbettzimmer und Chefarz-Behandlungs sowei sonstige Zusatzversicherungen bleiben außen vor. 

Die rechtliche Grundlage dafür ist eine bereits im Jahressteuergesetz 2019 festschrieben Änderung. Seitdem dürfen privat Krankenversicherte ihre Beiträge zu ihrer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in tatsächlicher Höhe unbegrenzt als Vorsorgeaufwendungen für bis zu 36 Monate im voraus absetzen.

Zu beachten: Versicherngsnehmer müssen sicherstellen, dass die Zahlung auf dem Beitragskonto der privaten Krankenversicherung bis zum 31.12. 2025 eingeht. Dadurch ist noch eine signifikante Steuerersparnis für das bald zu Ende gehende Veranlagungsjahr möglich.

8. Energetische Sanierungen abschließen

Wer an seinem Eigenheim mit energetischen Maßnahmen kurz vor der Fertigstellung steht, sollte sich beeilen: Bei Abschluss bis zum 31. Dezember wird die volle Förderung für 2025 gesichert. Energetische Maßnahmen wie Dämmung oder Heizungstausch an selbstgenutzten Wohngebäuden können 2025 steuerlich ermäßigt werden, mit 7 Prozent der Kosten in den ersten beiden Jahren (maximal 14.000 Euro pro Jahr) sowie 6 Prozent im dritten Jahr (maximal 12.000 Euro), insgesamt bis zu 40.000 Euro pro Objekt.

Wer dies zeitlich nicht schafft: Die Förderung gilt für Abschlüsse bis 31. Dezember 2029, sodass ein Abschluss erst 2026  keine fiskalischen  Nachteile birgt - und die Ermäßigung dann  in der Steuererklärung 2026–2028 geltend gemacht werden kann.

Zu beachten: Handwerkerleistungen nicht-energetischer Art sind separat bis 1.200 Euro pro Jahr absetzbar, unabhängig vom Kalenderjahr.

9. Einnahmenüberschussrechnung optimieren

Wer als Selbstständiger ohnehin bald geplante Ausgaben in das zu Ende gehende Jahr vorzieht  und Einnahmen nach 2026 verschiebt, kann seine Steuerlast noch reduzieren. Eine legale Gestaltung: Bis Silvester Betriebsausgaben mit Reparaturen, Investitionen oder Umsatzsteuervorauszahlungen (die nächste ist fällig am 10. Januar 2026) generieren, um den 2025 zu versteuernden Gewinn zu reduzieren. 

10. Abschreibungsmöglichkeiten prüfen

Auch der Investitionsabzugsbetrag (IAB) – bis 50 Prozent für geplante Käufe in den Jahren 2025 bei 2027 (bei Jahresgewinn von weniger als 200.000 Euro vor Abzug) – ist für Selbstständige und Freiberufler noch dieses Jahr aktivierbar. Kleinunternehmer können zudem noch vor Jahresende eine Sonderabschreibung nutzen: 40 Prozent auf die Anschaffung bewegliche Wirtschaftsgüter.


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