Bitcoin & Co werden auch bei der Vermögensnachfolge immer relevanter. Ein Steuerexperte erklärt, was beim Erben und Schenken von Krypowerten zu beachten ist
Börse Online: Einmal ganz grundsätzlich gefragt: Warum werden Bitcoin & Co auch beim Thema Vermögensnachfolge immer wichtiger?
Christopher Arendt: Kryptowerte sind auf dem stetigem Vormarsch und dabei, in der Mitte der Gesellschaft anzukommen. Die Beimischung digitaler Investments wird gegenwärtig immer mehr Bestandteil diversifizierter Anlagestrategien, das ist auch an Institutionellen Anleger nicht vorbeigegangen. Der technische Wandel kann diesen Trend noch weiter verstärken.
Gibt es hier speziell bei Kryptowerten einen hohen Regelungsbedarf?
Die Anleger werden sich im zweiten Schritt zwingend mit der Frage auseinanderzusetzen müssen, wie sie ihre Kryptovermögenspositionen in die nächste Generation übertragen können. Das mag für viele Anleger gegenwärtig noch keine hohe Priorität haben, sie sollten sich aber die Frage stellen, was im Fall eines Unfalls oder aber plötzlichen Todes mit den Kryptovermögenspositionen passiert und insbesondere wie ihre Bevollmächtigten oder Erben überhaupt in Kenntnis über die Existenz gesetzt werden und deren Zugang sichergestellt ist. Man kann die Abwicklung hier, jedenfalls bei vielen Wallets, nicht mit Depots bei Banken vergleichen.
Wie wird Kryptovermögen in puncto Erbschaftsteuer grundsätzlich behandelt?
Auch wenn man in der rechtlichen Literatur gegenwärtig noch über die zivilrechtliche Einordnung von Krypto-Titel diskutiert, blickt das Steuerrecht pragmatisch auf den Sachverhalt. Kryptovermögen wird im Rahmen der Erbschaftsteuer genauso behandelt wie die übrigen Nachlasswerte. Einige besondere Einzelfragen bergen steuerliche Risiken, etwa beim Verlust des private Key oder derUmgang mit Pflichtsteilsergänzungsansprüchen. Das Erbschaftsteuergesetz geht gemäß dem bereits angesprochenen Rechtsgrundsatz der „Universalsukzession“ davon aus, dass mit dem Tod alle Vermögenspositionen des Erblassers übergehen. Sie unterliegen normal der Erbschaftsteuer.
Gibt es hier auch Steuerfallen?
Maßgeblich ist der Bestand zum Zeitpunkt des Erbfalls (Todestag). Aufgrund starker Kursschwankungen von Kryptopositionen kann sich dieses Stichtagsprinzip als Damoklesschwert für die Erbschaftsteuer erweisen. Wenn es also innerhalb weniger Tage zu signifikanten Kurskorrekturen kommt, ist das für die Erbschaftsteuer irrelevant. Es ist mthin sicher zu stellen, dass die Erben unmittelbar handeln können.
Was ist im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung zu beachten?
Digitale Vermögenswerte sind ebenso wie analoge Werte in die Erbschaftsteuererklärung aufzunehmen, Dem jeweiligen Erwerber steht für seinen gesamten Erwerb – einschließlich Kryptovermögen – der von seinem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser abhängige individuelle Erbschaftsteuerfreibetrag ,also Ehepartner 500.000 Euro, Kinder je 400.000 Euro und Enkel je 200.000 Euro, zur Verfügung.
Können die Beteiligten Erbschaftsteuer sparen?
Testamentarische Vermächtnisanordnungen des Erblassers können die Gesamtsteuerlast durch geschickte Ausnutzung der Freibeträge der Beteiligten erheblich reduzieren.
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Zur Person
Christopher Arendt ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Der Geschäftsführer der Sozietät Acconsis in München ist auf die Beratung in steuerrechtlichen Fragen im Bereich von Krypto-Assets spezialisiert.
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