Im Kern geht es bei der Novelle um die Neufassung der Steuerprivilegien für Betriebserben. Diese müssen auch künftig keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie den Betrieb und die Arbeitsplätze erhalten. Die Hürden dafür werden aber höhergelegt, weil das Verfassungsgericht eine Überprivilegierung bemängelt hatte. Das Gesetz soll rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Im Bundestag hatten Grüne und Linke den Gesetzentwurf abgelehnt. Ob der lange verhandelte Kompromiss Bestand haben wird, muss sich erst noch erweisen. Der brandenburgische Finanzminister Christian Görke (Linke) erklärte, das Gesetz erfülle die vom Verfassungsgericht geforderten Maßstäbe zur Verschonung von vererbtem oder geschenktem Betriebsvermögen nicht und werde in Kürze erneut vor dem obersten Gericht landen. Auch die Bundesteuerberaterkammer hält die Novelle für verfassungsrechtlich bedenklich.

rtr