Erst dann solle die Bundesregierung entscheiden, ob die Rentenerhöhung doch komme oder ob sie halbiert werden müsse. Andernfalls müssten nur die von Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit und ausfallenden Lohnerhöhungen betroffenen Erwerbstätigen die Last der Corona-Krise tragen.

Die Rente steigt nach einer Verordnung des Sozialministeriums zum 1. Juli in Westdeutschland um 3,45 Prozent, in den neuen Bundesländern um 4,20 Prozent. Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung im vergangenen Jahr. Auch die Beitragsentwicklung und das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern spielen eine Rolle. Die Folgen der Corona-Krise für die Wirtschaft sind in den Festlegungen noch nicht berücksichtigt worden. Auf die nun anstehende Rentenerhöhung hat dies demnach keine Auswirkungen.

dpa-AFX