Einige Hundert Millionen Euro illegal kassierter Kreditbearbeitungsgebühren samt Zinsen haben Banken betroffenen Kreditnehmern bereits ausgezahlt. Doch die meisten Geldhäuser dürften die Rechnung ohne den Fiskus gemacht haben. Der fordert nun in einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums seinen Anteil ein. Demzufolge handelt es sich bei den Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem sogenannten Basiszinssatz um steuerpflichtige Kapitalerträge. Diese Grundlage für die Berechnung der Verzugszinsen wird nach den gesetzlichen Vorgaben von der Bundesbank halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli berechnet und veröffentlicht. Wer etwa im März 2008 für einen Ratenkredit unrechtmäßige Gebühren zahlen musste, bekommt die mit 8,32 Prozent erstattet. Da die Gebühr bis zu 3,5 Prozent der Kreditsumme ausmachen konnte, kann es im Rahmen der Erstattung schnell geschehen, dass Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer anfällt. Weil aber nur die wenigsten Geldhäuser Abgeltungssteuer abführten, müssen sie das nun laut Angaben der Schäuble-Behörde korrigieren (Az. IV C 1-S 2210/15/10001:002). Somit ergibt sich auch für manche Kreditnehmer noch Handlungsbedarf. Ist ihr persönlicher Steuersatz niedriger können sie sich die Abgeltungsteuer mit der Steuererklärung zurückfordern.