Ende März lief eigentlich die Frist ab, um das sogenannte Baukindergeld zu beantragen - immerhin 12.000 Euro pro Kind. Doch gibt es eine Chance, auch jetzt noch an das Geld zu kommen. Von Martin Reim

Voraussetzung: Wer bereits einen Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten oder - bei einem nicht genehmigungspflichtigen Vorhaben - den Bau begonnen hat, kann den Antrag noch bis zum 31. Dezember 2023 stellen. Vorsicht: Der Antrag muss spätestens nach sechs Monaten, nachdem man in sein neues Heim eingezogen ist, erfolgen.

Baukindergeld bekommt man nur bis zu einem bestimmten zu versteuernden Haushaltseinkommen. Die Schwelle liegt für Familien mit einem Kind bis 90.000 Euro und steigt dann pro Kind um 15.000 Euro an. Um dies zu prüfen, bildet die staatliche Förderbank KfW den Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide der beiden Vorjahre - das können Eltern ausnutzen, die wegen einer Elternzeit vorübergehend geringere Einkommen versteuern mussten.

Weitere Voraussetzungen: Man muss mit den Kindern selbst in dem Haus oder der Wohnung wohnen. Außerdem darf man die Immobilie nicht von direkten Verwandten wie Eltern oder Großeltern kaufen und die Familie darf keine andere Immobilie besitzen. Für genossenschaftliches Wohnen gibt es kein Baukindergeld.