"So wird weiterhin gewährleistet, dass die Versicherer in ihrer Bilanz eine vorsichtige Bewertung ihrer Verpflichtungen vornehmen", erklärte sie. Zuvor hatte das Ministerium argumentiert, die neuen EU-Eigenkapitalregeln ("Solvency II") machten den Garantiezins überflüssig.

Der Höchstrechnungszins bleibt für das kommende Jahr bei 1,25 Prozent. Im Lauf des Jahres soll aber überprüft werden, ob er 2017 weiter gesenkt werden muss. Ob der Garantiezins auch auf Dauer notwendig bleibt, soll 2018 entschieden werden.

Reuters