Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagt wegen der Zinsberechnung gegen die Stadtsparkasse München. Ich besitze dort einen Prämiensparvertrag. Was bedeutet das für mich?

€uro am Sonntag: Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wirft der Stadtsparkasse München vor, zu wenig Zinsen gezahlt zu haben. Zuvor hatte sie von der Sparkasse eine Unterlassungserklärung verlangt, was diese verweigerte.

Betroffen sind S-Prämiensparen-flexibel-Sparverträge, die zwischen 1994 und 2004 abgeschlossen wurden. Solche Verträge waren sehr beliebt. Wer regelmäßig spart, erhält neben den eigentlichen Zinsen einen Bonus, der über die Dauer steigt. Viele solcher Verträge nutzen Zinsklauseln, die nach Ansicht der Verbraucherschützer rechtswidrig sind. Sie würden es Banken ermöglichen, den Zins nach eigenem Ermessen anzupassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat solche Klauseln in einigen Verfahren für unzulässig erklärt. Die Stadtsparkasse München teilte mit, dass die beanstandete Klausel seit 2005 nicht mehr umgesetzt würde und die Berechnung auf Grundlage einer ergänzenden Vertragsauslegung erfolge.

Das reicht den Verbraucherschützern nicht. Sie haben 307 Sparverträge überprüft und sind der Auffassung, dass im Mittel 4.664 Euro pro Vertrag zu wenig gutgeschrieben wurden. "Stellt ein Gericht klar, dass die Zinsänderungsklausel rechtswidrig ist, kann die Zinsänderung neu verhandelt werden", sagt Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale. Kunden könnten dann eine Neuberechnung und eine Nachzahlung verlangen.

Wer aktiv werden möchte: Die Verbraucherschützer stellen unter www.verbraucherzentrale-bawue.de/node/49902 einen Musterbrief bereit, mit dem man die Sparkasse auffordern kann, die Zinsanpassung auf eine Grundlage zu stellen, welche die BGH-Rechtsprechung umsetzt.