Einfach von zu Hause aus arbeiten, ohne dass der Chef dem ausdrücklich zugestimmt hat, ist keine gute Idee. Die Konsequenzen könnten schmerzhaft sein. Von Bernhard Bomke

Viele Büroangestellte arbeiten derzeit im Homeoffice, um einer möglichen Infizierung mit Corona-Viren im Büro aus dem Weg zu gehen, um nebenher auf die Kinder aufzupassen oder weil der Chef seine Mitarbeiter ausdrücklich ins Homeoffice geschickt hat. Soweit, so okay. Nicht okay ist es hingegen, wenn ein Mitarbeiter vom Chef nicht ins Homeoffice geschickt wurde, aber dennoch ohne Rücksprache von zu Hause aus arbeitet. "Das wäre Arbeitsverweigerung", erklärt Nathalie Oberthür, Rechtsanwältin aus Köln. "Arbeitnehmer können nicht eigenverantwortlich beschließen, von zu Hause aus zu arbeiten", sagte sie gegenüber boerse-online.de. Das Arbeiten im Homeoffice müsse auf jeden Fall vorher mit dem Arbeitgeber abgeklärt werden.

Arbeitsverweigerung stellt gemeinhin eine Verletzung des Vertragsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar. Dieses besteht schlicht darin, dass der Arbeitnehmer eine Leistung erbringt und dafür vom Arbeitgeber bezahlt wird. Verstößt ein Arbeitnehmer gegen diese Vereinbarung, indem er ungenehmigt einfach von zu Hause aus arbeitet, folgen daraus die möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Die reichen von einer Abmahnung bis hin zur Kündigung.

Fürsorgepflicht kann Arbeitgeber zur Erlaubnis von Homeoffice zwingen


Allerdings kann es laut Oberthür eine allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers geben, Homeoffice zu gewähren, und zwar dann, wenn seine Fürsorgepflicht das gebietet. Macht also zum Beispiel ein Mitarbeiter eine besondere Anfälligkeit dafür geltend, sich etwa mit Corona-Viren zu infizieren, müsse der Arbeitgeber das Arbeiten von zu Hause aus ermöglichen - und zwar aus Gründen der Gesundheitsfürsorge.