Im ersten Halbjahr gab es beim sogenannten Versicherungsombudsmann lediglich 9221 Eingaben. Das zeigen Angaben auf der Homepage "versicherungsombudsmann.de". Im selben Vorjahreszeitraum waren es noch 9890 gewesen. Der Blick in frühere Jahresberichte zeigt, dass die Zahl zuletzt im Jahr 2014 niedriger lag (9007). Die absolute Höchstzahl stammt aus dem ersten Halbjahr 2015 mit 11.409 Beschwerden.

"Aktuell sind wohl keine Versicherungsthemen in der öffentlichen Wahrnehmung besonders ,aufregend’", sieht Horst Hiort, Geschäftsführer der Beschwerdestelle, als möglichen Grund für die niedrigen Zahlen. Grundsätzlich seien Schwankungen bei den Beschwerdeeingängen nicht ungewöhnlich. "Sie beruhen vorwiegend auf dem Vorhandensein oder dem Wegfall von aktuellen Themen, die teils durch die Berichterstattung in der Öffentlichkeit, teils durch die Rechtsprechung gesetzt werden, einschließlich deren Wirkung auf spezialisierte Rechtsanwälte."

In den vergangenen Jahren ging es beispielsweise häufig um Rechtsschutzversicherungen, die für Opfer der Dieselskandale zahlen sollten. Auch der Widerspruch gegen Lebensversicherungsverträge war ein solches Aufregerthema. Manchmal entsteht aber auch eine Woge von Beschwerden, die fälschlicherweise beim Versicherungsombudsmann ankommen. So gab es Tausende von Eingaben, als der Bundesgerichtshof den Widerruf von Immobiliendarlehen erleichterte - obwohl das mit der Assekuranz nichts zu tun hatte.

Entsprechend schwankt der Anteil der zulässigen unter den gesamten Beschwerden stark. Er wird zum Halbjahr nicht ausgewiesen, für das Gesamtjahr 2018 lag er bei 73,6 Prozent. Über die letzten Jahre gerechnet, ist der Anteil zulässiger Beschwerden laut Hiort tendenziell gestiegen.

Der Ombudsmann ist für alle Versicherungssparten außer der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zuständig. Verbraucher können ihn kostenlos nutzen. Geht es bei dem Streit um weniger als 10.000 Euro, muss sich die Versicherung an die Entscheidung des Schlichters halten. Bei Beträgen bis 100.000 Euro spricht der Ombudsmann eine Empfehlung aus, oberhalb dieser Summe ist er nicht zuständig.

Ombudsmann - und damit Leiter einer Institution mit Dutzenden Mitarbeitern - ist seit März 2019 Wilhelm Schluckebier, der zuvor Richter am Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht war. Er folgte auf Günter Hirsch, der das Amt elf Jahre lang innehatte.